(Eine wahre Geschichte aus dem Bergischen Land.)
„Villa Zanders - Feiern in der Galerie: Ihre Private Feier im Roten Salon der Städtischen Galerie Villa Zanders - warum eigentlich nicht? Das stilvolle Ambiente der 1873/74 von Maria Zanders
erbauten Villa bietet hierzu einen repräsentativen und einzigartigen Rahmen. „so kann man es auf Homepage der Städtischen Galerie
Villa Zanders nachlesen.
Alle Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, welche die Räume der städtischen Galerie Villa Zanders für private Veranstaltungen während der üblichen Öffnungszeiten der Galerie anmieten wollten, werden und wurden mit dem Hinweis abgewiesen, dass der Galeriebetrieb und die Kunstausstellung nicht eingeschränkt werden sollen. Es wäre aber kein Problem die Räume vor oder nach den festen Öffnungszeiten (Di-Sa 14.00 – 18.00 Uhr, Do 14.00 – 20.00 Uhr, So 11.00 – 18.00 Uhr) anzumieten. Im letzten Jahr haben ca. 60 Hochzeitsfeiern und andere private Veranstaltungen außerhalb dieser üblichen Öffnungszeiten stattgefunden. Dazu kamen Veranstaltungen der Stadt und der Galerie, die teilweise zu den Austellung gehörten.
Wie man in der Presse lesen und aus gut informierten Umfeld der Galerie erfahren konnte, wurde auch eine Anfrage für eine Ehemaligenfeier, welche Ende April 2011 ihr „Diamantenes Abitur“ feiern wollen, zunächst abgelehnt. Sicher eine genauso wichtiger Tag, wie eine Hochzeit oder ein Geburtstag. Der Anfragenden wurde auf vormittags oder ab 18 Uhr vertröstet. Nur dann könnte man die Räume vermieten. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit allen Anfragenden wollte man hier auch keine Ausnahme machen.
Doch der Herr wollte nicht aufgeben, denn seine Feier sollte schon um 16 Uhr und damit mitten im laufenden Betrieb der Galerie beginnen. Er klug und einflussreich wendet sich direkt an den obersten Chef der Verwaltung, den CDU-Bürgermeister Lutz Urbach. Dieser nahm für den CDU-Freund und Ehrenbürger und der Stadt sein Hausrecht wahr und ordnete kurzerhand an, dass die Feier zum „Diamantenen Abitur“ auch ab 16 Uhr in der Villa Zanders durchgeführt werden dürfte. Dann verabschiedete er sich beim seinem Freund Franz-Heinrich Krey*.
Seit Jahren gibt es eine klare Regelung für die Öffnungszeiten der Galerie, welche vom Verein "Galerie und Schloss e.V." betrieben wird. Die Ausnahmen bei den Öffnungszeiten bestätigen die Regel und hier wurde eine Ausnahme gemacht. Dies ist sicher kein "grossartiger" Skandal, sondern nur ein weiterer Baustein in einer offene Diskussion und Streit in dieser Stadt. Es geht nicht um Einnahmen für den Haushalt, sondern um grundsätzliche klare Vereinbarungen, wie die Stadt zukünftig die Villa Zanders bewirtschaften will. Es gibt im notleidenden Haushalt zwar noch Mittel für die Kultur, aber es fehlt ein solides Konzept für die den Galeriebetrieb. Das Herumlavieren muss endlich ein Ende haben. Dazu gehören klare Kompetenzen und Verträge für die Vermarktung der Räume und der Organisation von Öffnungszeiten, an die sich dann auch ein Bürgermeister halten sollte.
(* Franz-Heinrich machte 1951 sein Abitur und trat 1952 in die CDU ein, war Mitte der 1960er Jahre Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Bergisch Gladbach und von 1975 bis 1991 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Rheinisch-Bergischer-Kreis. Er gehörte von 1976 bis 1994 dem Deutschen Bundestag an und war dort von 1983 bis 1990 stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses für die CDU. Seit 1999 ist Franz-Heinrich Krey Ehrenbürger der Stadt Bergisch Gladbach.)
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Dr. Ulrich Müller-Frank (Donnerstag, 07 April 2011 12:37)
Sehr geehrter Herr Santillan,
lassen Sie mich aus einem von Dr. Speer, dem Bürgermeister, und mir unterzeichnetem Protokoll zitieren. Es ist Teil des Einladungsschreibens vom 11.03.11 an die Mitglieder des Galerie + Schloss e.V. zur Mitgliederversammlung am 12.04.
„Der Schwebezustand der letzten Monate ist insofern beendet, als die Stadt eine neue Nutzungsordnung der Städtischen Galerie Villa Zanders entwickelt hat, die noch der formalen Zustimmung der politischen Gremien bedarf. Die Bedeutung dieser verbindlichen Nutzungsordnung für uns liegt darin, dass sie klar zum Ausdruck bringt, das die Stadt das Haus als Museum entsprechend der Internationalen Richtlinien für Museen ICOM zu führen bereit ist….“
Und weiter: „Die Vermietung des Erdgeschosses des Hauses für private Anlässe wird unter städtischer Ägide und Verantwortung erfolgen, die entsprechenden Einnahmen kommen der Stadtkasse zu Gute. Die Nutzungsordnung weist aus, welcher Art Veranstaltung, zu welchem Preis und zu welchem Zeitpunkt gebucht werden kann. Private Veranstaltungen während der Öffnungszeiten der Galerie werden nur in Ausnahmefällen und nur für den Galeriebetrieb nicht störende Anlässe ermöglicht.“….“Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Konzept in Kürze von allen politischen Gremien mitgetragen und befürwortet wird. Das so sichtbar gewordene städtische Bekenntnis zum Museum in Übereinstimmung mit den ICOM-Richtlinien, ermöglicht es dem Verein, seine satzungsgemäße Tätigkeit wieder aufzunehmen, bzw. fortzusetzen.“ Ende der Zitate.
Der von Ihnen zum Skandal aufgebauschte Vorgang um das Abiturjubiläum der Klasse von Herrn FH Krey stellt kein "Gezerre um heilige Hallen" dar, sondern fällt schlicht unter die vorgesehene Ausnahmeregelung innerhalb der noch in Kraft zu setzenden Nutzungsordnung. Ausnahmeregelung insofern, als das geplante Treffen von 12 ehemaligen Abiturienten den Galeriebetrieb nicht stört und nicht weil der Veranstalter Ehrenbürger, Altbürgermeister oder ein Freund des Bürgermeisters ist. Herr Krey hat angefragt, der Termin wurde bestätigt und zugesagt, die Kosten wurden akzeptiert, Absagen wurden nicht erteilt, Nachfragen beim Bürgermeister hat es nicht gegeben, wozu auch?
Wo Ihre „wahre Geschichte“ und auch Ihre Zahlen herkommen, weiß ich nicht, uns jedenfalls haben Sie nicht gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Müller-Frank
Galerie + Schloss e.V.
santillan (Freitag, 08 April 2011 08:41)
Sehr geehrter Herr Dr. Ulrich Müller-Frank,
mit Überraschung habe ich ihr Schreiben und die Reaktion von Bürgermeister Lutz Urbach auf meinen Beitrag „Ausnahmen bestätigen die Regeln in der Galerie“ vom 6. April 2011 im Bürgerportal gelesen. Da ich gestern keine Gelegenheit hatte, mich dazu zu äußern, komme ich erst jetzt zu einer Antwort.
Vorweg möchte ich betonen, dass es sich bei den Umständen um die Veranstaltung von Herrn Franz-Heinrich Krey in der Villa Zanders nicht um einen Rechtsverstoß handelt. Natürlich ist es das gute Recht des Betreibers oder der Stadt solche Veranstaltungen auch innerhalb der Öffnungszeiten der Galerie zuzulassen. Insofern sehe ich in der Angelegenheit keinen "Skandal", dass eine Ausnahme gemacht wird.
Nach ihrem Schreiben und den Widerspruch von Herrn Urbach, der die Darstellung als „Lüge“ und „frei erfunden“ zurückweist, habe ich wiederholt bei meiner Quelle für diese Information nachgefragt. Diese Person pocht auf unbedingte Verschwiegenheit, um weiteren Streit und unangenehme Reaktionen zu vermeiden.
Ich muss eingestehen, dass er nun doch einräumt, dass die Anweisung zwar von „Oben" kam aber somit auch vom Betreiber und nicht von ihnen als Hausherr der städtischen Gebäude gekommen sein könnte. Dieses bestätigen sie ja auch in ihrem Schreiben.
Ich entschuldige mich ausdrücklich beim Verein "Schloss und Galerie e.V." und bei Herrn Urbach für meine Darstellung bei der Ausnahmeregelung, die für Herrn Franz-Heinrich Krey getroffen wurde.
Auch wenn Herr Urbach wohl nicht für die Ausnahmeregelung für Herrn Franz-Heinrich Krey verantwortlich ist, weise ich seinen Vorwurf zurück, dass die Geschichte sonst frei erfunden und gelogen wäre. Warum diese Ausnahmeregelung ausgerechnet für Herrn Franz-Heinrich Krey getroffen wurde, kann man nur vermuten. Sicher hat es auch mit seine Ehrenbürgerschaft zu tun, die sich Herr Franz-Heinrich Krey als CDU-Vorsitzender und Bundestagsabgeordneter in der Vergangenheit erworben hat.
Über die Frage des Nutzungskonzepts und Bewirtschaftung der städtischen Galerie habe ich in meiner Eigenschaft als Mitglied des Kulturausschusses die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten. Diese steht noch aus.
Mit freundlichen Grüßen,
Tomás M. Santillán