Do

10

Apr

2025

"Traditionelles Recht der CDU"?

Kommentar zur Wahl des neuen Beigeordneten (Stephan Dekker - CDU) durch den Stadtrat Bergisch Gladbach am 08.04.2025:

Die CDU feiert ihre Personalentscheidung wie ein rheinisches Brauchtum – mit dem arroganten Verweis auf ein angeblich „traditionelles Recht“, als würde es irgendwo in der Verfassung oder Gemeindeordnung zwischen gläbbischer Karnevalsordnung und bergischem Zapfenstreich stehen.

 

Doch was hier zelebriert wird, ist nicht "Tradition", sondern die Kunst des politischen Filzes in Reinform. Hier wird offen zur Schau gestellt, dass es nicht um demokratische Prozesse, Sachfragen oder Kompetenz geht, sondern um den Erhalt alter Machtstrukturen – gewürzt mit einem kräftigen Schuss Selbstzufriedenheit und parteipolitischem Größenwahn. 

 

Auch wenn die CDU bei der letzten Wahl in Bergisch Gladbach noch ca. 32 % erreicht hat, hat sie offenbar nicht bemerkt, dass sie 2014 noch 10 % mehr nur in Bergisch Gladbach hatte (42,82 %). Auch ihre Umfragewerte sinken deutlich ab. Wenn wir dies auf Bergisch Gladbach umrechnen würden, würde sie bei der nächsten Kommunalwahl möglicherweise unter 30 % landen – was weit entfernt ist von den knapp 42 % bei der Kommunalwahl 2009. Damit ist die Union immer noch sehr stark, aber der Wind hat sich gedreht, der Ton wird schärfer, und die CDU ist weit davon entfernt, die "traditionelle Stimme des Volkes in Bergisch Gladbach" zu sein – denn diesen „mythischen“ Bonus hat sie längst verloren. Und trotzdem setzt die CDU auf „weiter so wie immer – schon aus Tradition“!

 

Kleiner Hinweis: Ein „traditionelles Vorschlagsrecht für kommunale Beigeordnete“ steht in keinem Gesetz – aber wer braucht schon Demokratie, wenn man jahrzehntelange Gewohnheiten hat?

 

Dass dann auch noch Personen mit umstrittenen Entscheidungen aus ihrer Vergangenheit und maximalem Vertrauensdefizit bei der Opposition in ein wichtiges Amt gehievt werden – manchmal auch mit den Stimmen von SPD oder Grünen – ist der eigentliche politische Offenbarungseid. Wer braucht noch andere Parteien, wenn sich die „mächtigen“ demokratischen Parteien beim Postenschach freiwillig selbst demontieren?

 

Für viele Bürger:innen ist das sicher kein politischer Kompromiss, sondern ein Faustschlag ins Gesicht – und zwar einer, der das Vertrauen in die demokratische Kultur massiv beschädigt. Genau durch solche Entscheidungen, flankiert von selbstgerechtem Schulterklopfen, entsteht Politikverdrossenheit – und der Raum, in dem Rechtsextreme gedeihen.

 

Diese Woche und diese schwere Hypothek sind damit wohl einer der Tiefpunkte in der jüngeren politischen Geschichte dieser Stadt. Viele Menschen wollen keine Machtspielchen im Hinterzimmer – sie wollen eine echte demokratische Erneuerung: transparent, verantwortungsvoll, "fundiert wertebasiert". Denn wer sich weiter an alten „traditionellen“ Seilschaften festklammert, darf sich nicht wundern, wenn die nächste Kommunalwahl zum Denkzettel wird – und die AfD in bundesweiten Umfragen mehr Unterstützung als die CDU erhält.

Siehe dazu: 

 

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Di

08

Apr

2025

Sachgerechte Gebührenkalkulation und klima- und sozialpolitische Verantwortung in der Parkraumbewirtschaftung

Offener Brief an den Kämmerer der Stadt Bergisch Gladbach, Thore Eggert

Sehr geehrter Herr Eggert,

 

in der aktuellen Debatte über die zukünftige Gebührenabrechnung für öffentliche Parkplätze hat die Verwaltung vorgeschlagen, ab 2026 nur noch bargeldlose Zahlungsmethoden wie App oder EC-Karte zuzulassen. Dies wirft grundlegende Fragen zur wirtschaftlichen Vernunft und sozialen Gerechtigkeit kommunaler Finanzpolitik auf.

 

Es ist grotesk, dass Sie als Kämmerer zwar die Frage der Wirtschaftlichkeit ansprechen, der Ausschuss im Stadtrat jedoch die zentrale Frage der seit 25 Jahren unveränderten Parkgebührenstruktur aktuell nicht besprochen hat. Dabei könnte der Anteil der Kosten für die Behandlung von Bargeld durch neue Parkgebühren von 20 % auf deutlich unter 7 % bis 5 % der Einnahmen gedrückt werden. Stattdessen werden andere Schauplätze gesucht, um die Subventionen fürs Auto weiter zu rechtfertigen.

 

Die jetzige Bewirtschaftungsstruktur des Parkraums und das angewendete Tarifmodell, die tatsächlich noch aus dem letzten Jahrtausend stammen, sind nicht nur haushaltspolitisch unvernünftig und unwirtschaftlich, sondern in meinen Augen auch unsozial und klimaschädlich. Sie argumentieren als Kämmerer, dass das Entleeren der 53 Parkautomaten durch einen Dienstleister mit hohen Kosten verbunden sei – etwa 90.000 Euro bei Einnahmen von rund 500.000 Euro, was rund 20 % ausmacht. Zudem laufe der Vertrag mit diesem Dienstleister ohne Nachfolge bald aus.

 

Darüber hinaus fehle es an Personal, um das Geld selbst einzusammeln, und bargeldlose Automaten seien weniger anfällig für Vandalismus. Obwohl die Ratsfraktionen das Kostenargument anerkannten, stieß der vollständige Ausschluss von Bargeld auf Widerstand, vor allem bei älteren Menschen, die keine EC-Karten nutzen. Die Verwaltung zeigte sich offen für alternative Zahlungsmethoden, beharrte jedoch auf einer schnellen Entscheidung, um die neuen Automaten rechtzeitig anschaffen und Einnahmeverluste vermeiden zu können, statt die Einnahmen durch angepasste Parkgebühren zu verbessern.

 

Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie diese Frage vier Jahre nach dem Bürgerantrag für vernünftige Parkgebühren erneut aufwerfen und im Stadtrat zur Diskussion stellen. Es war an der Zeit, die Debatte auf eine sachliche, finanzpolitische und prinzipientreue Ebene zu bringen. Es liegt ein deutliches Missverhältnis zwischen der höhe der Parkgebühren und der tatsächlichen Kosten vor. Leider beziehen sie sich dabei nur auf die Parkautomaten und greifen die anderen Kosten, die seit Jahrzehnten gestiegen sind, nicht auf.

 

Zur Kostenargumentation: Einseitigkeit und Widersprüche

Ihr Verweis auf die Kosten der Bargeldabwicklung (90.000 € bei 500.000 € Einnahmen) ist zwar nachvollziehbar, offenbart jedoch eine selektive Herangehensweise. Wenn die Stadtverwaltung Wirtschaftlichkeit fordert, muss sie alle Kosten der Parkraumbewirtschaftung berücksichtigen – nicht nur die des Bargeldhandlings. Dazu zählen:

 

• Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungskosten der Parkflächen und Zufahrtswege,

• Beleuchtung, Ampelanlagen, Schilder, Ampelsysteme und Parkleittechnik,

• Personalkosten für Verwaltung und Kontrolle, Transaktionsgebühren bei dem Finanzdienstleister. Wartung und Kommunikationsnetzanbindung. 

• Wert des Bodens als potentielles Bauland.

 

Die Frage stellt sich, ob die Nutzung großer Flächen in zentralen Bereichen effizienter gestaltet werden kann. Derzeit werden woanders wertvolle Flächen mit hohem Aufwand und Kosten als Bauland erschlossen, obwohl eine kostengünstige Verdichtung auf bereits städtischen Flächen möglich wäre. Viele Parkplätze sind nicht notwendig und könnten für soziale, kulturelle oder ökologische Zwecke genutzt werden. Auch eine kommerzielle Nutzung, die höhere Einnahmen als Parkplätze generieren könnte, wäre denkbar. Bauliche Lösungen wie Parkpaletten könnten den hohen Flächenverbrauch durch Parkplätze erheblich verringern.

 

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass 53 Parkscheinautomaten in der Stadt im bundesweiten Vergleich nur geringe Einnahmen generieren – selbst wenn die niedrigen Parkgebühren auf hohe Gebühren umgerechnet würden.

 

Eine Ursache hierfür ist das Überangebot an Parkplätzen in Bergisch Gladbach, das zu einer insgesamt zu niedrigen Belegungsrate führt, sodass die Automaten im Durchschnitt nicht genügend Einnahmen erzielen. Tatsächlich gibt es in den meisten Bereichen der Parkraumbewirtschaftung ein Überangebot an Parkplätzen. Zudem könnte eine Anpassung der Wartungs- und Entleerungszyklen der Automaten dazu beitragen, die Personalkosten zu senken und Einnahmeverluste durch defekte oder volle Automaten zu reduzieren.

 

Für diese Fragestellung wäre eine detaillierte Analyse der Ursachen erforderlich, sowie ein Vergleich mit anderen Städten, die eine vergleichbare Parkplatzstruktur haben. Viele Punkte bedürfen einer genauen und fachkundigen Untersuchung.


Ich bin jedoch sicher, dass eine genauere Betrachtung eine grundsätzliche Überarbeitung der Gebühren zwingend erforderlich machen würde. Das wird besonders durch die Tatsache bestärkt, dass die hohen und tatsächlichen Kosten für den Parkraum und die oben genannten 

Kostenfaktoren bei der Gebührenkalkulation bisher ignoriert werden.

 

Das überrascht eigentlich, denn in anderen Bereichen der Verwaltung werden steigende Betriebskosten dazu genutzt, um Kürzungen oder Erhöhungen zu rechtfertigen. Bei der Parkraumbewirtschaftung hingegen stagnieren die Gebühren. Hier scheint Dogmatismus und wirtschaftliche Unvernunft gewonnen zu haben.

Das Dogma der Autofreundlichkeit: Klimagerechtigkeit ad absurdum

Die aktuelle Praxis in Bergisch Gladbach privilegiert ein Verkehrsmittel, das für 30 % der CO₂-Emissionen in Städten verantwortlich ist. Es ist beschämend, dass die Stadt und der Stadtrat bei den Parkgebühren seit mehr als 25 Jahren (Vierteljahrhundert) untätig bleiben, während die Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) im gleichen Zeitraum Jahr für Jahr Preiserhöhungen von insgesamt mehr als 60 % hinnehmen mussten. Das Deutschlandticket ist zuletzt um +20 % teurer geworden und weitere Preiserhöhungen sind angekündigt.

 

Beim Kurzstreckenticket VRS gab es seit 2000 sogar eine Verdopplung des Preises um 100 %, sodass der Preis für eine Fahrt von 4 Stationen (ca. 6-8 Minuten) heute bei 2,70 € liegt. Das bedeutet, dass 1 Minute Fahrt rund 0,30 € kostet, während Autofahrer für weniger als 0,02 € pro Minute parken können.

 

Diese Schieflage ist nicht nur ökonomisch fragwürdig, sondern auch klima- und sozialpolitisch verantwortungslos. Die implizite Subvention des Autoverkehrs durch unterkalkulierte Gebühren belastet zudem auch die Haushalte, die kein Auto besitzen (können oder wollen), denn diese finanzieren indirekt die Folgekosten von CO2-Ausstoß, Lärm, Feinstaub und Flächenversiegelung mit. Bei den viel zu niedrigen Parkgebühren in Bergisch Gladbach handelt es sich um eine Quersubventionierung auf Kosten der Allgemeinheit – ein klarer Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip.

 

Lösungsvorschläge: Wirtschaftlichkeit mit sozialem Augenmaß

Um die von Ihnen benannten 90.000 Euro für das Bargeldhandling zu decken und zugleich eine gerechte Gebührenanpassung vorzunehmen, bieten sich mehrere Optionen an. Zwei davon orientieren sich an dem Modell der Stadt Wien, das vom zuständigen Ausschuss im Stadtrat als sympathisch aufgenommen wurde:

 

Variante A: nicht kostendeckend, unsozial und klimaschädlich – Autosubvention

Allgemeine Erhöhung inkl. Bargeldzahlung um mindestens 20 % Zuschlag

• 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone: von 0,50 € auf 0,60 €

• Tagesticket: von 5,00 € auf 6,00 €

• Effekt: Zusätzliche Einnahmen von nur ca. 100.000 € pro Jahr, mit denen die Bargeldbehandlung finanzierbar wird und Arbeitsplätze gesichert werden.

 

Variante B: nicht kostendeckend, unsozial und klimaschädlich – Autosubvention

Differenzierte Gebühren für Bargeldnutzung:

• Bargeldlose Zahlung: Beibehaltung der aktuellen Gebühren.

• Bargeldzahlung: Aufschlag von 100 % (auf 1,00 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone).

• Effekt: Anreiz zur Nutzung digitaler Methoden, Kostendeckungsbeitrag beim Bargeld der tatsächlichen Kosten des ruhenden Verkehrs und damit wirtschaftliche Haushaltspolitik inkl. Verkehrssteuerung und klimapolitischer Verantwortung.

 

Variante B2: GL/Wien Mixed. Differenzierte Gebühren für Bargeldnutzung ohne Wiener Papiermodell:

• Bargeldlose Zahlung: Parkgebühren 1,50 € pro 30 Minuten.

• Bargeldzahlung: Parkgebühren 2,00 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone.

• Effekt: Bargeldzahler:innen tragen durch teilweise Kostendeckung der tatsächlichen Kosten des ruhenden Verkehrs zur wirtschaftlichen Haushaltspolitik bei. Weniger Bargeld in den Automaten erfordert geringeren Personalaufwand und somit auch geringere Kosten für die Bargeldbehandlung.

 

Variante B3: Wien klimabewusst, sozial, haushaltskonform, kostenorientiert

Differenzierte Gebühren für Bargeldnutzung mit Wiener Papiermodell:

• Bargeldlose Zahlung: Beibehaltung der aktuellen Gebühren (0,50 € für 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone).

• Bargeldzahlung mit Parkschein in Papierform aus dem Einzelhandel oder Gastronomie: Auf 1,30 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone.

• Effekt: Bargeldzahler:innen tragen durch teilweise Kostendeckung der tatsächlichen Kosten des ruhenden Verkehrs zur wirtschaftlichen Haushaltspolitik bei.

 

Variante C: BGL klimabewusst, sozial, haushaltskonform, kostenorientiert

Ich erinnere an unseren Bürgerantrag vom 13.03.2021, der eine Anhebung der Parkgebühren auf 1,00 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone vorsieht. Im Jahre 2025 würde ich dafür maßvolle 1,50 € pro 20/30-Minuten-Takt je nach Parkzone ansetzen, um den hohen Preissteigerungen seit 2021 gerecht zu werden und für die nächsten 5-10 Jahre vorzusorgen. Niemand im Stadtrat möchte bei anhaltender Inflation und weiteren Preissteigerungen jedes Jahr eine neue Diskussion über Parkgebühren. 1,50 € pro 320/30-Minuten-Takt je nach Parkzone werden schon heute in vielen anderen Städten in Deutschland verwendet. Dies wäre ein moderater und haushaltspolitisch vernünftiger Schritt, der sich an den gestiegenen und tatsächlichen Betriebskosten für den ruhenden Verkehr orientiert und zugleich verkehrs-, sozial- und klimapolitische Signale setzt.

Der Brötchentasten-Rabatt für Autofahrer:innen:

Die sogenannte Brötchentaste zum Einkauf von „Brötchen“ in 15 Minuten senkt die Parkgebühren für die erste Stunde nochmals um 20 % oder 25 % je nach Parkzone, was sich negativ auf das Einnahmeergebnis auswirkt. In der App wird dieser Rabatt besonders deutlich angezeigt. Der Rabatt kann auch von denen genutzt werden, die keine „Brötchen“ einkaufen wollen, da sie aus der Ferne die Parkgebühren zahlen können. Eine Abschaffung dieser Berechnungsmethode mit Rabattanrechnung in den Automaten und in den Apps. oder der gesamten Brötchentaste könnte die Einnahmen schon heute um bis zu 10 % erhöhen, was bei der jetzigen Einnahmesituation 50.000 € (die Hälfte der Kosten für die Bargeldbehandlung) mehr wären und bei anderen Varianten sogar 150.000 € einbringen könnte. 

Ein ÖPNV-Kunde, der seine „Brötchen“ spontan einkaufen möchte und mit einem Kurzstreckenticket K im ÖPNV in 15 Minuten fährt, müsste für die Hin- und Rückfahrt 5,40 €, selbst wenn der „Brötcheneinkauf“ nur 10 Minuten benötigt.

 

Die Preisfalle mit der Service-Gebühr bei digitalen Parkapps.

Mit dem digitalen Parksystem der Apps bezahlen die Kunden pro Nutzung an den Parkanbieter. Der aktuelle Standardpreis für Kund:innen, die z. B. bei dem größten Anbieter und Marktführer EasyPark Deutschland (2200 Städte) registriert sind, beinhaltet eine Servicegebühr: Diese zahlen in Bergisch Gladbach 15 % (mindestens aber 49 Cent) der Park- oder Ladegebühren für jeden begonnenen Park- oder Ladevorgang. Faktisch bedeutet dies bei einer Parkzeit von 30 Minuten in Parkzone 2 eine Verdopplung der Parkgebühren durch die Hintertür und die Kunden zahlen es.

 

Bei angenommenen 185.000 digitalen Parkvorgängen würden die App-Anbieter mehr als die besagten 90.000 € jährlich einnehmen, ohne dass die Stadt davon profitieren könnte. Der Kunde zahlt die 0,49 € aber an EasyPark, wie wir sehen. Besser wäre es, wenn die Kunden diese Gebühren an die Stadt zahlen würden.

 

Die Firma „Parkster“ berechnet ihren App-Nutzern nichts, sondern rechnet ihre Kosten mit der Stadtverwaltung ab. Bei jedem über die App abgerechneten Parkvorgang gehen 2 % an das schwedische Unternehmen.


An dieser Stelle sei betont, dass es auch Parkapp-Anbieter gibt, die andere Gebühren erheben. Auch gibt es durchaus Vorteile, die ich hier nicht ausführe.

 

Sicher wäre eine öffentliche Darstellung der Anzahl der Parkvorgänge insgesamt hilfreich und wie viel davon schon heute digital abgewickelt wird, sowie wie und mit wem abgerechnet wird. Auch der Ausschuss hätte daran sich Interesse.


Wirtschaftlichkeit herstellen

Die Varianten und der Brötchentaste-Rabatt und die Servicegebühren zeigen: Die von Ihnen bemühte „Wirtschaftlichkeit“ ließe sich problemlos herstellen – wenn der politische Wille vorhanden wäre, die Gebühren endlich an die tatsächlichen Kosten und klima- und verkehrspolitischen Zielsetzungen anzupassen.


Eine neue Parkgebührenstruktur würde zu jährlichen Einnahmen von 1,5 Millionen Euro und mehr aus Parkgebühren führen, die dem Haushalt zugutekommen würden. Mit diesen Einnahmen ließe sich sogar das Bargeldsystem für 90.000 Euro (6 % der möglichen Einnahmen im Vergleich zu derzeit 20 %) problemlos finanzieren und auch die Finanzierung zusätzlicher Mitarbeiter wäre leicht möglich.


Belebung der Zentren

Sicher würde keine der genannten Varianten genug Einnahmen zur absoluten Kostendeckung erwirtschaften, denn dazu müssten die Parkgebühren noch deutlich höher liegen. Doch könnte diese immer noch erhebliche Unterdeckung mit dem politischen Wunsch der Belebung der Zentren und Förderung des dortigen inhabergeführten Einzelhandels gerechtfertigt werden und wäre damit ein Kompromiss, mit denen die gesamte und widersprüchliche Stadtgesellschaft leben könnte, da sie Lasten fairer verteilen würde.

 

Somit würde sie woanders Mittel für weitere sinnvolle Zwecke freimachen. Ein Beispiel wäre die direkte Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), was sowohl dem Klimaschutz als auch sozialen Zielen zugutekäme und eben nicht nur dem Auto. Denkbar wären kostenloser ÖPNV zu den Adventswochenenden, höhere Taktung der Buslinien oder die Bereitstellung von Parkzonen für Mikromobilität (E-Scooter), Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, weitere Radstationen, Anmietung von Lastenrädern, freies WLAN in den Zentren, Erhöhung des Kulturangebots in den anliegenden Kultureinrichtungen, ... Auch das nutzt der Belebung der Zentren und dem dortigen Gewerbe und Einzelhandel.

 

Kaufmännische Kalkulation verwenden, soziale Verantwortung für Klimaschutz zeigen – Einnahmen sozial, ökologisch und für Bildung verwenden.

Ein Appell an Ihre Rolle als Kämmerer: Gebühren müssen nach transparenten Kriterien kalkuliert werden – frei von parteipolitischen Rücksichtnahmen. Die aktuelle Praxis hingegen wirkt wie ein Reflex zugunsten einer autozentrierten Klientel, die weder die wahren Kosten für ihr Auto trägt noch einen Beitrag zur Klimagerechtigkeit leistet. Andere müssen die Kosten tragen, selbst wenn sie kein Auto fahren.

 

Die Parkraumbewirtschaftung in Bergisch Gladbach steht exemplarisch für eine verfehlte Politik, die kurzsichtige Bequemlichkeit über langfristige Haushaltsstabilität und ökologische Vernunft stellt. Als Kämmerer sind Sie aufgefordert:

 

  • Eine transparente Kostenaufstellung aller Bewirtschaftungskosten vorzulegen, inkl.er Kosten und Gebühren für EC oder Kreditkartenabrechnung und der Wartung und Netzanbindung der Systeme,
  • Gebührenanpassungen analog zur Kostensteigerung bei den tatsächlichen Kosten des Parkraums durchzusetzen und auf die Parkgebühren umzulegen,
  • Klimapolitische Prioritäten zu setzen – statt autozentrierte Subventionen.

 

Eine Kommune, die bei Sozialausgaben, Wohnungsbau, Infrastruktur, Schulen und Klimaschutz spart, aber Parkgebühren künstlich niedrig hält, verliert ihre Glaubwürdigkeit. Es ist Zeit, die Rechnung denjenigen zu präsentieren, die sie verursachen – nicht nur den arbeitenden Steuerzahler:innen.

 

Mit respektvollen Grüßen,

Tomás M. Santillán

 

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Mi

26

Mär

2025

Frühling der Völker in Bergisch Gladbach feiern!

 

Fest der Hoffnung, des Friedens und der kulturellen Vielfalt. Seit Jahrtausenden wird es in vielen Ländern gefeiert – von Persien über Zentralasien bis auf den Balkan. Die Frühlingstagundnachtgleiche (auch Frühlings-Äquinoktium) ist der Zeitpunkt im Jahr, an dem Tag und Nacht weltweit nahezu gleich lang sind. Sie tritt in der Regel am 20. oder 21. März auf, wenn die Sonne direkt über dem Äquator steht. Ab diesem Zeitpunkt werden hier die Tage länger und die Nächte kürzer, was den astronomischen Beginn des Frühlings auf der Nordhalbkugel markiert.

 

Beim Nowruz-Fest in Bergisch Gladbach erwartet euch ein abwechslungsreiches Programm mit:

 

Traditionen & Rituale–Die Bedeutung von Nowruzund das berühmte „Haft Sin“-Tischarrangement

 

• Musik & Tanz–Traditionelle und moderne Klänge aus verschiedenen Kulturen

• Kulinarische Spezialitäten–Leckere Gerichte aus den Nowruz-Regionen

• Kunst & Kultur–Geschichten, Darbietungen rund ums Frühlingsfest

• Gemeinschaft & Austausch–Ein Fest für alle Generationen

 

Feiert mit uns den Frühling und die Vielfalt der Kulturen!

Samstag, 29. März 2025, 10.00-14.00 Uhr

Trotzenburgplatz, Hauptstraße 159 - Stadtmitte Bergisch Gladbach

 

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Mo

24

Mär

2025

Bürger:innenantrag „Bezahlbarer Wohnraum und klimagerechte Stadtentwicklung für Bergisch Gladbach“

Die Linke Bergisch Gladbach fordert die Enteignung des Wachendorff/Kradepohl-Areals für sozial-ökologischen Wohnraum.

Dazu hat die Partei einen formalen Bürger:innenantrag nach §24 der Gemeindeordnung an den Stadtrat gestellt. Auf dem Gelände sollen nach Vorstellung Die Linke kurzfristig mindestens 750 bezahlbare, klimagerechte und öffentlich geförderte Wohnungen in kommunaler Verantwortung zu errichtet werden. Diese sollen rund 1.500 Menschen zugutekommen. Als Grundlage präsentiert die Partei ein kurzes und sehr ambitioniertes soziales und klimagerechte Konzept für ein lebendiges und modernes Stadtquartier. Es umfasst: 

- Sozialwohnungen, 
- Generationenhaus, Seniorenwohnen
- Barrierefreiheit
- inklusive Wohnformen, 
- klimaneutrale Bauweise Cradle-to-Cradle,
- regenerative Energien
- Verbesserung des Mikroklimas
- Denkmalschutz
- Kindertagesstätte
- Räume für Bürger:innen, Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
- demokratische Bürger:innenbeteiligung und Selbstverwaltung

Das Vorhaben soll gemeinsam mit einer bürgerschaftlichen Baugenossenschaft unter kommunaler Leitung und der kommunalen Rheinisch-Bergischen Siedlungsgesellschaft realisiert werden. Die Linke betont: Die Bürger:innen sollen nicht nur informell beteiligt, sondern aktiv demokratisch über Planung und Gestaltung entscheiden. Nach Fertigstellung soll das Quartier in eine solidarische Selbstverwaltung der Bewohner:innen übergehen. Die Stadt muss hierfür die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen. 

Akute Wohnungsnot erfordert entschlossenes Handeln 
Die Forderung nach Enteignung begründet Die Linke mit dem gemeinwohlorientierten Interesse und den dringenden Bedarf an bezahlbaren und klimagerechten Wohnungen. Die Wohnungslage in Bergisch Gladbach ist dramatisch: Die Chance auf eine bezahlbare Wohnung liege bei 0 bis nur 6 %. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung leide unter exorbitanten Mieten, beengten Wohnverhältnissen und prekären Lebensbedingungen. 

„Die Stadt muss jetzt handeln – mit öffentlichen Förderprogrammen und Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaschutz“, erklärt Die Linke. Nur so könne eine sozial gerechte und ökologische Stadtentwicklung gelingen, die allen Bürger:innen eine lebenswerte Perspektive biete. 

Hier der Bürger:innenantrag im Detail in der öffentlichen Version als PDF Download

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Fr

21

Mär

2025

Offener Brief und Anfrage zum Wahlergebnis Senior:innenbreiratswahl Bergisch Gladbach 2025??

Sehr geehrter Bürgermeister Frank Stein,

als wahlberechtigte Bürger der Stadt Bergisch Gladbach verfolge ich mit Interesse den Prozess der Senior:innenbeiratswahl und möchte mich respektvoll nach dem aktuellen Sachstand erkundigen. Der Stichtag der Wahl war der 11. März 2025, und die Auszählung sollte ursprünglich am 12. und 13. März 2025 erfolgen.

Der Wahlausschuss hat am 19. März 2025 getagt, um das Ergebnis offiziell festzustellen. Bislang ist das Wahlergebnis jedoch weder im Ratsinformationssystem noch auf der städtischen Webseite oder über Pressemitteilungen veröffentlicht worden. Im Ratsinformationssystem finden sich lediglich leere Vorlagen und Muster, was bei einigen Bürgerinnen und Bürgern Fragen aufwirft. Das ist besonders irritierend, da der Wahlausschuss öffentlich tagt.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich das Engagement der Mitarbeiter der Stadt Bergisch Gladbach in diesem Bereich sehr schätze und davon ausgehe, dass der sorgsame Umgang mit dem Wahlverfahren fortgesetzt wird. Da habe ich keinerlei Zweifel und vermute ein anderen Hintergrund.

Dennoch wäre es nach 10 Tagen aus Transparenzgründen wünschenswert, die Ergebnisse zeitnah bekanntzugeben, um das Vertrauen in den demokratischen Prozess zu stärken.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, wann mit der Veröffentlichung des Wahlergebnisses zu rechnen ist und ob und warum es gegebenenfalls Verzögerungen gibt, über die die Öffentlichkeit informiert werden sollte? Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe

21.03.2025
Mit freundlichen Grüßen
Tomás M. Santillán Sprecher
Die Linke Bergisch Gladbach
Tel.. 0172-2410212

Kopie der Anfrage geht an Bürgermeister, Wahlbuero, Seniorenbuero, Pressebuero Stadt, Kommunalaufsicht RBK, Medienverteiler, Die Linke RBK

UPDATE 21.03.2025: 
Danke und eine Antwort vom Wahlbüro kam prompt: In der versteckten Unterseite ist es zu finden unter: https://www.bergischgladbach.de/seniorenbeiratswahl.aspx
Merkwürdig bleibt, dass es im Ratsinformationssystem nicht zu sehen ist, obwohl der Wahlausschuss öffentlich tagt und es da hingehört. Schade, dass es auch vom Pressebüro nicht verwertet wurde, aber das scheint dort nicht so wichtig zu sein.

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So

16

Mär

2025

Das „AfD Angebot“ ist ein verlogener und durchschaubarer Spaltungsversuch

Die AfD hat nach einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht, das ihre Eilanträge gegen die Sondersitzungen des Bundestages abgelehnt hat, der Linken ein durchschaubares Angebot für einen gemeinsamen Antrag im Bundestag  unterbreitet. Dabei fordert Beatrix von Storch die "liebe Linke" (wörtlich) auf, der AfD "zu folgen" (wörtlich). Sie schlägt vor, zusammen einen Antrag zur Einberufung des neuen Bundestages einzubringen. Angeblich könnten beide "gemeinsam" 6x nur Deckblatt vorhanden die notwendige Anzahl von einem Drittel der Abgeordneten erreichen und eine kurzfristige Konstituierung des neuen Bundestages verlangen, um den alten Bundestag abzulösen. Damit wäre es angeblich möglich, eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu blockieren, die eine Verfassungsänderung für das Mega-Finanz- und Schuldenpakete für Militärausgaben und Infrastruktur zu verhindern.


Führende Vertreter:innen des BSW - Bündnis Sarah Wagenknecht sind der AfD auf dem Leim gegangen und fordern Die Linke zur Zusammenarbeit mit der AfD auf, um gegen das geplante Sondervermögen zu kämpfen.  Sevim Dagdalen (BSW) spricht dabei von einem "unsinnigen Brandmäuerchen".  Die Linke könnten mit den falschen das Richtige ... machen, um den „Kriegsbesoffenen“ so die „rote Karte“ zu zeigen, so in ihrem Beitrag auf X. 

Die Parteivorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, lehnte in einer ersten Aussage eine Zusammenarbeit mit der AfD ab. Nichtsdestotrotz erhöhen die AfD und BSW den Druck auf die Linke und die Friedensbewegung, um politisch zu punkten und rechte Wähler:innen zu mobilisieren. Dabei bedienen sich der friedenspolitischen Positionen der Linken, die eine Schuldenaufnahme für militärische Aufrüstung ablehnt, und konstruieren ein Zusammengehen als angebliches "Bündnis für die Demokratie".  

Mit diesem Vorgehen versuchen führende BSWler noch kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag einen Keil in die Friedensbewegung zu treiben und betrachtet damit antifaschistische und demokratische Positionen nicht nur als untergeordnet, sondern versucht mit ihren Forderungen den antifaschistischen Konsens in der Friedensbewegung zu zerbrechen,

Szenarien

 

1. Bestes Ergebnis für Die Linke und Abstimmungsvoraussetzungen:

 

  • Keine neue Aufrüstung – einfache Mehrheit
  • Keine Zusammenarbeit mit Faschisten – keine Mehrheit erforderlich
  • Streichung der Schuldenbremse – 2/3-Mehrheit
  • Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz, Wohnungsbau und Bildung – einfache Mehrheit für Haushalt im Bundestag ohne Verfassungsänderung erforderlich.

2. Unakzeptable Ergebnisse für Die Linke:

 

  • Aufrüstung – einfache Mehrheit von Union, SPD auch ohne die Grünen. Eine Einigung wurde bereits erzielt, und die Grünen würden dies unterstützen. Eigentlich ist dafür keine 2/3-Mehrheit erforderlich. Wir sagen jedoch eindeutig „NEIN“.
  • Zusammenarbeit mit Faschisten – keine Mehrheit erforderlich. Die Linke entscheidet dies alleine und sagen klar „NEIN“.
  • Schuldenbremse – Status Quo. Die linken Anträge würden abgelehnt.
  • Keine Investitionen – Status Quo. Auch hier würden Die Linken Anträge abgelehnt. Allerdings erklärt bereits eine Mehrheit, dass Investitionen notwendig sind. Es bleibt jedoch strittig, ob der Rahmen der Schuldenbremse dies begrenzen könnte oder ob wichtige andere Aufgaben im Haushalt unterfinanziert bleiben würden. Wahrscheinlich würde die neue Mehrheit Aufrüstungsmaßnahmen vor Investitionen bevorzugen, wodurch eine Aufrüstung nicht verhindert werden könnte.

 

Die AfD ist eine militaristische Partei.

Die von der AfD geforderte schnelle Einberufung des neuen Bundestags würde eine Aufrüstung nicht verhindern, da auch im neuen Bundestag dafür bereits eine Mehrheit existiert und dort auch andere Konstruktionen möglich sind. Diese Forderung der AfD ist schlicht verlogen. Wahrscheinlich würde eine solche Entscheidung sogar mit Unterstützung zu weiteren Militarisierung der AfD getroffen werden, da die AfD nicht nur eine Stärkung der Bundeswehr fordert, sondern auch die Einführung der Wehrpflicht und eine weitere Aufrüstung sowie Atomwaffen für die Bundeswehr. Sie befürwortet hohe Militärausgaben und würde dafür massive Einschnitte in soziale Leistungen, Bildung und Klimaschutz in Kauf nehmen. Sollte dies nicht durch eine 2/3-Mehrheit im alten Bundestag geschehen, würde der neue Bundestag mit den Stimmen der AfD ebenfalls eine Aufrüstung durchsetzen.

 

Durchschaubares taktisches Manöver

Die AfD verfolgt mit ihrem taktischen Vorgehen das Ziel, Investitionen in Klimaschutz oder soziale Gerechtigkeit zu verhindern und stattdessen mit diesen Mitteln den Krieg zu finanzieren. Ihr Angebot an die Linke, den „Frieden zu sichern und die Aufrüstung zu verhindern“, ist lediglich ein Instrument, um ihre eigenen politischen Ziele durchzusetzen, die mit den Programmen der Linken nicht vereinbar sind. In Wirklichkeit will die AfD die Linke und die Friedensbewegung manipulieren und für ihre eigenen Ziele missbrauchen und vor den AfD karren zu spannen, ohne die Aufrüstung tatsächlich zu verhindern.

 

Spaltungsversuch sozialer Bewegungen

Die Linke und die Friedensbewegung würden damit zu Handlangern der faschistischen Politik der AfD, ohne dass eine Aufrüstung tatsächlich verhindert würde. Die Absicht der AfD ist klar: Sie will die Gesellschaft spalten und den Eindruck erwecken, sie kämpfe für den Frieden, während sie in Wirklichkeit die Aufrüstung vorantreibt.

 

Keine Durchsetzungsmöglichkeit für einen Antrags zur Konstituierung des neuen Bundestags:

 

Die AfD  und das BSW  führen die Öffentlichkeit bewusst in die Irre und verbreitet zum Artikel 39 Grundgesetz falsche Aussagen. Zur Konstituierung des neuen Bundestags braucht es eine Mehrheit und eine gemeinsame Terminabsprache. Tatsächlich hatte amtierende Die Linke Gruppe im Bundestag schon mehrfach erfolglos versucht im Ältestenrat des Bundestags eine Einigung herbeizuführe, doch dort war eine notwendige Mehrheit für einer frühere Konstituierung nicht vorhanden.

Die künftigen neu gewählten Abgeordneten können keinen zulässigen Antrag an die amtierenden Bundestagspräsidentin stellen, das diese noch keine Abgeordneten im Sinne des Grundgesetzes sind. Voraussetzung ist die Konstituierung des Bundestages. Erst dann beginnen die Rechte der Abgeordneten.

Erst nach einer Konstituierung (die ja noch offen ist) kann auch ein Drittel der Abgeordneten die Einberufung des Bundestags verlangen, denn die Minderheitenrechte von 1/3 zur Einberufung sind erst mit dem Zusammentritt und mit der Neukonstituierung des 21. Deutschen Bundestags vorhanden.  

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem seiner letzten Beschlüsse 25/2ß25 sehr deutlich  festgestellt, dass die neuen Abgeordneten des neuen Bundestages die Konstituierung nur mehrheitlich einleiten können und dieses bisher nicht vorliegen würde. Hier:>>  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/03/es20250313_2bve000325.html?nn=68080
Die Regelung von einem Drittel der Abgeordneten gilt in diesem Falle der Konstituierung  jedoch nicht, da noch keine neue Geschäftsordnung beschlossen wurde. Es müsste also nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mehr als die Hälfte der neu gewählten Abgeordneten die Einberufung verlangen. 

 

Angenommen, AfD und Linke würden mit 1/3 der Stimmen die Einberufung des Bundestags am 18. März fordern, um eine verfassungskonforme Sitzung des alten Bundestags zu verhindern, dann könnten Union, SPD und Grüne mit einer deutlich größeren Zahl neuer Abgeordneter ebenfalls eine Einberufung des neuen Bundestags fordern, die nach der bereits anberaumten und legalen Sitzung des alten Bundestags stattfinden soll. Das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts  sagt eindeutig, dass sowohl ein Quorum als auch eine Einigung über einen Termin erforderlich wären und das bedeutet eine Mehrheit der und nicht nur 1/3 der neuen Abgeordneten.

Bei zwei Terminanträgen wäre eine Kollision offenkundig. Bei der Abwägung, welcher Antrag vorrangig wäre, würde demokratische Mehrheitsprinzip und die Größe der Mehrheiten berücksichtigt, was zugunsten von Union, SPD und Grünen ausfallen würde. Für die Konstituierung könnten Die Linke und die AfD Abgeordnete diese Mehrheit eindeutig nicht erreichen, sondern nur 1/3, Diesem würde tatsächlich eine andere und tatsächliche Mehrheit gegenüberstände. Und genau diese Mehrheit besteht ja wie wir wissen aus Union, SPD und Grünen auch im neuen Bundestags.


Das Bundesverfassungsgericht würde bei deiner Beschwerde eine Eilentscheidung treffen, die zu einer gleichlautenden Entscheidung führen würde. Die Sitzung des alten Bundestags würde und wird am 18. März 2025 stattfinden ohne dass der neuen Bundestags sich vorher konstituieren kann. Der alte Bundestags könnte mit einer vorhanden 2/3-Mehrheit auch eine Sitzung des alten Bundestags vor der des neuen Bundestagskonstituierung durchsetzen und macht das Vorhaben irreführende Vorhaben, und Angebot der AfD zu einem aussichtslosen Unterfangen und das weiß auch die AfD.

Auch wenn das BSW und AFD nicht müde werden zu behaupten, Die Linke hätte nicht alles versucht die Konstituierung des neuen Bundestag mit allen juristischen Mitteln durchzusetzen, wird es nicht wahrer. Die Linke im Bundestag hat alle realistischen Optionen sogar mehrfach gezogen, um die Aufrüstungspläne zu stoppen und bis zuletzt bei allen Abstimmungen im Bundestag dagegen gehalten. Wer dennoch versucht mit juristischen Unsinn zu argumentieren, verliert nicht nur seine Glaubwürdigkeit, sondern reißt die "Brandmauer gegen Rechts" ein, ohne dass damit etwas durchgesetzt oder verhindert werden könnte. Das Gegenteil ist der Fall, denn das BSW ist nach Rechts gegangen und hat den Schaden für Demokratie & Vielfalt und für die Friedensbewegung deutlich vergrößert, denn sie hat die Bewegung für eine friedliche und gerechte Gesellschaft durch diese unglaubliche Lügenkampagne geschwächt und damit dem Kampf gegen Aufrüstung und Militarisierung einen Bärendienst erwiesen. 

Das alles ist längst bekannt und protokolliert und die Menschen sehen sehr deutlich, dass das BSW tatsächlich an der Seite der AfD steht. 

Diese Fake-Kampagne macht deutlich, mit welch populistischen Lügen versucht wird, ein rechtes Bündnis mit der AfD zu etablieren.


AfD stellt sich als Opfer dar.


Das Vorgehen der AfD ist klar ersichtlich ein taktisches Manöver, um die Demokratie und den Rechtsstaat zu untergraben – ein Ziel, das auch von SPD, Union und Grünen durch ihr aktuelles Vorgehen verfolgt wird, denn Wähler:innen wird ausgehebelt. Klagen beim Bundesverfassungsgericht sind legitim und stärken den Rechtsstaat.

 

Ein theoretisches aber eigentlich undenkbares Minderheitenbündnis von Linken und AfD würde vermutlich keine Mehrheiten erzielen und damit den Schaden für die Linke und den Rechtsstaat vergrößern, ohne irgendeinen inhaltlichen Erfolg zu erzielen. Es geht den Grünen, SPD, Union und AfD letztlich um Aufrüstung und Militarisierung, nicht um Frieden und Demokratie, auch wenn alle Parteien dies vorgeben. Die Linke sollte sich nicht auf dieses Niveau begeben und muss an den Grund- und Menschenrechten festhalten, den demokratischen Rechtsstaat verteidigen und sich nicht an der Demontage dieser beteiligen, wie es die AfD beabsichtigt.

 

Abwägung:

 

Nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März wird klar, dass der alte Bundestag am Montag legal tagt und auch entscheiden darf. Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste Instanz in unserem Rechtssystem: Auch wenn seine aktuelle Entscheidung der Auffassung vieler widerspricht, sind die Rechtsmittel damit erschöpft. Wir können diese Entscheidung sicher weiter kritisieren und versuchen, durch Änderungen und Präzisierung des entsprechenden Artikels im Grundgesetz für zukünftige Fälle etwas zu verändern, aber die juristische Anerkennung dieser Prinzipien ist ein elementarer Bestandteil glaubwürdiger Politik. Wer Veränderungen möchte, muss neue Klagen erheben oder/und gesellschaftliche und parlamentarische Mehrheiten gewinnen, die diese Normen ändern können. Diese Mehrheiten hat die Linke heute nicht, wie die Wahlergebnisse eindeutig zeigen- Demokrat:innen respektieren dieses ohne aufzugeben für ihre Überzeugungen einzutreten, bis sie dafür bei freien Wahlen Mehrheiten gewinnen können. 

 

Die Linke gibt damit ihre friedenspolitischen Positionen nicht kampflos auf. Es ist die Aufgabe der Linken, diese gesellschaftlichen Mehrheiten zu erringen und im Bundestag im Diskurs zu erstreiten. Auch in der Debatte um die anstehenden Verfassungsänderungen war bis vor wenigen Tagen nicht klar, wie sich diese Mehrheiten entwickeln würden. Eine 2/3-Mehrheit im Bundesrat ist bisher noch nicht abgesichert, und es gibt noch legitime Klagen, was zeigt, dass es noch kleine Spielräume gibt.


Linke Schlussfolgerung:


Ein Bündnis mit der AfD würde keine inhaltliche wirksame Sperrminorität für die Verhinderung der Aufrüstung sicherstellen, sondern nur formal funktionell. Das ändert am Ende aber nichts. SPD, Grüne, Union und AfD würden andere Wege finden, um die Militarisierung durchzusetzen. Das Angebot der AfD an die Linke ist ein undemokratischer Trick, um Demokratie auszuhebeln und die Gesellschaft zu spalten. Für dieses Ziel ist die AfD sogar beriet sich mit bei ihnen "verhassten Linken" zusammenzutun. Das offenbart ihr heuchlerische und durch und durch verlogen, durchtriebene und menschenverachtende Politik, die nicht die Interessen der Menschen im Blick hat, sondern nur noch Hass, Rassismus und unsozialen Zerstörungs- und nationalen Kriegswillen. 

Selbst wenn ein Aufrüstungsbeschluss durch die schnelle Einberufung des neuen Bundestages mittelfristig aber unwahrscheinlich verhindert werden könnte, bleiben grundsätzliche Bedenken gegen eine Zusammenarbeit mit Faschisten bestehen, um mit diesem einen gemeinsamen Antrag durchzusetzen. Das unterscheidet Die Linke von anderen Bundestagparteien oder abgewählten Noch-Bundestagsabgeordneten (BSW), die ganz bewusst und zielgerichtet auf einen gemeinsamen Erfolg mit Faschisten spekulieren und mit der AfD bei Beschlußfassungen schon zusammen abgestimmt haben (so wie beim rassistischen "Zustrombegrenzungsgesetz").  

Frieden und Antifaschismus sind für die Linke untrennbar miteinander verbunden. „Nie wieder!“ bezieht sich für die Linke gleichermaßen auf Faschismus und Krieg. Ein Bündnis mit Faschisten würde genau das Gegenteil von Frieden bewirken. Die AfD und das BSW versuchen, Friedensaktivist:innen in eine Falle zu locken und Pazifist:innen von Antifaschist:innen zu spalten und beide damit nachhaltig zu schwächen. 

 

Wir sind glaubwürdig!
Wir sind die Brandmauer!

Die Linke im Bundestag hat dazu noch nicht getagt, aber nach juristischen Stellungnahmen von Gregor Gysi und dem parlamentarischen Geschäftsführer Die Linke Christian Görke können wir sicher sein, dass sich, dass Die Linke sich nicht täuschen und spalten läßt, so wie es andere schon getan habe. Die Aussage der Parteivorsitzenden Ines Schwerdtner schließt eine Zusammenarbeit mit Faschisten eindeutig aus-

Die Linke bleibt eine pazifistische und antifaschistische Partei, die elementarer Bestandteil der Friedensbewegung ist. Das ist nicht zu trennen. Die Antwort an die Kriegstreiber und Faschisten der AfD kann nur eine klare und deutliche sein: Keine Zusammenarbeit, keinen Fußbreit mit Faschisten. Nie wieder Krieg! Für Frieden und Abrüstung! Wir lassen uns nicht ausspielen. Kein Wortbruch, eindeutig und unüberhörbar: NEIN zur AfD!

Sören Pellmann (Die Linke) mit harter Kritik zur Abstimmung des Finanzpakets

Sören Pellmann (Die Linke) antwortet im Bundestag in diesem Video (am Schluss ab 8:00) des Videos sehr präzise auf die "Intervention" von Beatrix von Storch (AfD) und ihren unsinnigen und juristisch falschen Aussagen der AfD Fake-Kampagne, welche auch vom BSW verbreitet wird.

Kein sozialer Ausgleich vorhanden - Dietmar Bartsch (Die Linke) zum Finanzpaket

Dietmar Bartsch (Die Linke) geht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht und die "Gerüchte" aus AfD und BSW.

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