Hier dokumentiere ich eine Pressemitteilung von Die Linke Rheinisch-Bergischer Kreis vom 29.04.2025:
Die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis (RBK) versucht, satirische Wahlkampfkritik juristisch zu unterdrücken – Die Linke RBK weist die Vorwürfe entschieden zurück und setzt auf demokratische
Meinungsfreiheit zur Kommunalwahl 2025.
Die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis hat die Partei Die Linke RBK per Anwaltsschreiben abgemahnt und fordert die Löschung eines satirischen Wahlkampfvideos. Dieses thematisiert die ausgabefreudige
Haushaltspolitik der CDU, die den Landkreis in die Haushaltssicherung geführt hat. Die Linke hält die Vorwürfe einer angeblichen Urheberrechtsverletzung für haltlos und lässt sich anwaltlich
vertreten.
Hintergrund: Satire als Mittel der politischen Auseinandersetzung
In dem kritisierten Video, das weiterhin auf dem Facebook-Profil Die Linke Rheinisch-Bergischer Kreis (https://www.facebook.com/watch/?v=500603592986534) öffentlich zugänglich ist, werden CDU-Wahlkampffotos satirisch stark zu einem neuen Video verfremdet. Die Aufnahmen zeigen
animierte Geldscheine, die in die Luft geworfen werden, sowie KI-generierte Überzeichnungen. Ziel der Parodie ist es, die hohe kommunale Verschuldung und die katastrophale Finanzpolitik der CDU
anzuprangern.
Die Linke: Parodie ist geschützt
„Es handelt sich hier um eine zulässige Satire nach § 51a Urheberrechtsgesetz“, erklärt Tomás M. Santillán, Sprecher Die Linke RBK. „Das Video ist als humorvolle, aber scharfe Kritik an der
CDU-Politik zu verstehen, die den Landkreis und seine Kommunen in die finanzielle Schieflage manövriert hat. Die Bilder wurden bewusst satirisch stark zu einem neuen Videowerk verfremdet, sind
mit KI gekennzeichnet und richten sich ausschließlich gegen die Partei – nicht gegen Einzelpersonen.“
Santillán betont zudem den verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 Grundgesetz), der im Wahlkampf besonderes Gewicht habe: „Die CDU hat ihre Gruppenfotos der
Wahlkreiskandidat:innen selbst als Wahlkampfmittel veröffentlicht. Wer politisch wirbt, muss sich auch Kritik daran gefallen lassen. Das ist demokratischer Diskurs im Wahlkampf – keine Straftat
und keine Urheberrechtsverletzung.“
CDU setzt auf Einschüchterung statt politischer Debatte
Die Linke wirft der CDU vor, mit juristischen Mitteln eine inhaltliche Auseinandersetzung vermeiden zu wollen. „Die CDU sollte sich der berechtigten Kritik an ihrer verfehlten Finanzpolitik und
der von CDU, SPD und Grünen durchgesetzten Milliardenschuldenaufnahme trotz Schuldenbremsen-Beteuerungen stellen. Stattdessen setzt die Partei darauf, mit teuren Anwaltsschreiben
einzuschüchtern“, so Santillán. Besonders pikant: Die beauftragte Kanzlei vertritt auch die AfD – ein Umstand, der Die Linke in ihrer Haltung bestärkt: „Wir lassen uns weder von der CDU noch von
einer Kanzlei mundtot machen.“
Appell an die CDU: Verantwortung übernehmen statt Anwälte entsenden
Die Linke fordert die CDU auf, sich ihrer politischen Verantwortung zu stellen: „Jahrzehntelange Fehlentscheidungen in NRW und im Rheinisch-Bergischen Kreis haben den Landkreis in die
Haushaltssicherung gebracht. Statt Löschungsforderungen zu verschicken, sollte die CDU den Wähler:innen erklären, warum sie trotz gebrochener Versprechen zur Schuldenbremse erneut Vertrauen
verdient.“
Santillán abschließend: „Die Linke hält einen harten demokratischen Diskurs aus und muss sich immer wieder politischem Streit stellen. Wir stehen zu unserer Kritik an der CDU – und zum Recht auf
satirische Meinungsäußerung im Wahlkampf. Wir haben offenbar einen Nerv bei der CDU getroffen. Umso wichtiger ist es, dass die Bürger:innen selbst entscheiden, wem sie die Lösung der Krise in den
Kommunen zutrauen.“
Hinweis: Das Video ist weiterhin unter dem obigen Facebooklink abrufbar. Zur rechtlichen Einordnung verweisen wir auf § 51a UrhG und die ständige Rechtsprechung zur Parodie als
Kunstfreiheit.
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