Warum CDU und Grüne lieber Immobilienkonzerne schützen als Mieter:innen

Schwarz-Grün gegen die Verfassung?

Mitten in der Wohnungskrise erklärt die schwarz-grüne Landesregierung NRW dem Gemeineigentum den Krieg und will die "Vergesellschaftung von Wohnraum" erschweren.

 

Während die Mieten immer weiter steigen, bezahlbare Wohnungen überall fehlen und immer mehr Menschen befürchten müssen, ihre Wohnung und Energie nicht mehr bezahlen zu können, verfolgt die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eine bemerkenswerte und unsoziale andere Priorität: Gemeinsam mit der CSU-Regierung in Bayern drängt sie auf eine Bundesratsinitiative, die „Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände“ und „Wohnungsbaugesellschaften“ (Siehe Handelsblatt vom 9.6.2026) erschweren und dem Anwendungsbereich von Artikel 15 des Grundgesetzes enge Grenzen setzen soll, es einzuschränken. Die Begründung lautet „Investitionssicherheit“. Das meint: „Schutz für Boden- und Wohnungsspekulanten“. Die politische Botschaft dahinter lautet tatsächlich: Die Interessen von Immobilienkonzernen und Investoren sollen mehr gefördert werden als die Interessen von Mieter:innen.

 

Ausgerechnet in einer Zeit, in der immer mehr Menschen erleben, dass ein sozialer und gesellschaftlich verträgliche Wohnungsmarkt nicht funktioniert, wollen CDU und Grüne ein Instrument schwächen, das ausdrücklich geschaffen wurde, um wirtschaftliche Macht im Interesse der Allgemeinheit zu begrenzen. In einer solchen Lage sorgen sich CDU und Grüne um die Gewinninteressen von Investoren, die weniger in den Neubau von Wohnungen investieren. Das sagt viel über die Prioritäten dieser Landesregierung in NRW aus, denn wirksame Impulse für mehr bezahlbaren Wohnraum hat es und CDU/Grün in NRW nicht gegeben. 

 

Nicht Die Linke steht gegen die Verfassung – sondern CDU und Grüne

 

Die Debatte wird bewusst so verzerrt geführt. Wer über „Vergesellschaftung“ spricht, wird von konservativen Politikern gerne als „radikal oder verfassungsfeindlich“ dargestellt. Tatsächlich ist das Gegenteil richtig. Denn Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt ausdrücklich die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum und tatsächlich werden jedes Jahr eine Reihe solcher Verfahren in NRW umgesetzt. Die Möglichkeit der Vergesellschaftung wurde nicht versehentlich ins Grundgesetz aufgenommen. Dieses war eine bewusste Antwort auf die Erfahrung, dass wirtschaftliche Macht demokratische Gesellschaften bedrohen kann. Vergesellschaftung ist deshalb kein Angriff auf die Verfassung, sondern Teil der sozialen Marktwirtschaft und unserer Grundordnung. 

 

Vergesellschaftung ist Verfassungsrecht und es gibt auch andere Normen und Verfahren dazu.

 

Noch bemerkenswerter ist jedoch, dass die Landesregierung offenbar auch die eigene Landesverfassung ignoriert.

 

Die NRW-Verfassung ist deutlich fortschrittlicher als CDU und Grüne

 

Die Verfassung Nordrhein-Westfalens entstand nach dem Zweiten Weltkrieg unter dem Eindruck von Krieg, Faschismus und wirtschaftlicher Machtkonzentration und Monopole. Sie enthält deshalb einen deutlich stärkeren sozialen Auftrag als viele heutige Politiker tatsächlich wahrhaben wollen oder sogar leugnen. In Artikel 24 heißt es: „Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes.“ Dieses sollten sich alle in der heutigen Debatte auf der Zunge zergehen lassen. Die Verfassung sagt nicht: Im Mittelpunkt steht die Investitionssicherheit. Sie sagt auch nicht: Im Mittelpunkt steht die Rendite. Sie sagt: Der Mensch steht vor dem Eigentum.

 

Noch deutlicher wird Artikel 27: „Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.“ Das ist kein Antrag von Die Linke. Das ist der Text aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. (hier lesen)

 

Wer heute Vergesellschaftungen politisch blockieren und faktisch unmöglich machen will, stellt sich deshalb nicht nur gegen Artikel 15 des Grundgesetzes. Er ignoriert auch den sozialen und demokratischen Geist der Landesverfassung NRW. Und das tut die NRW-Regierung mit ihrem Vorstoß im Bundesrat. 

 

Die eigentliche Frage lautet deshalb eigentlich: Warum wollen CDU und Grüne ein Instrument zurückdrängen, das die Verfassung ausdrücklich vorsieht?

 

Die Grünen verraten ihre eigenen Wahlversprechen

 

Besonders unglaubwürdig wirkt die Rolle der Grünen, denn von der CDU sind wir nichts anderes gewohnt. Kaum eine Partei spricht häufiger davon, dass Wohnen keine Ware sein darf. Die Grünen kritisieren regelmäßig Spekulation, Verdrängung und steigende Mieten, aber Ergebnisse sehen wir nicht, wenn die Grünen dann in der Regierung sind. Denn sobald die Eigentumsfrage gestellt wird, endet der Mut. Dann stehen die Grünen an der Seite der CDU und der Eigentümer. Dann wird aus der populistischen Kritik im Wahlkampf am Markt die Verteidigung bestehender Eigentumsverhältnisse und der Reichen. Dann wird aus dem Versprechen für mehr bezahlbares Wohnen die „Absicherung von Investoreninteressen der Spekulanten“.

 

Die Grünen wollen den Wohnungsmarkt nur etwas sozialer gestalten oder kosmetisch aufhübschen. Die Linke dagegen stellt die Frage, warum Wohnraum überhaupt dem Profitprinzip unterworfen sein soll. Das ist der entscheidende Unterschied.

 

Die Linke wirkt – weil die Realität ihre Analyse bestätigt

 

Der Vorstoß von CDU und Grünen kommt deshalb nicht zufällig. Er kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Forderungen von Die Linke nach Mietendeckel, öffentlichem Wohnungsbau, einer stärkeren Regulierung des Wohnungsmarktes und der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne deutlich mehr Unterstützung finden als noch vor wenigen Jahren. Die Linke wird stärker.

 

Die Menschen erleben jeden Monat auf ihrem Kontoauszug, dass der Markt die Probleme nicht löst. Sie erleben steigende Mieten. Sie erleben fehlende Wohnungen. Sie erleben Spekulation mit Boden und Wohnraum. Und sie erleben eine verlogene Politik, die seit Jahren dieselben Rezepte wiederholt und dieselben Misserfolge produziert, aber tatsächlich nicht unternimmt.

 

Deshalb gewinnt Die Linke mit ihrer Kampagne für bezahlbares Wohnen deutlich an Zustimmung in der Wähler:innengunst. Nicht weil die Menschen plötzlich radikaler geworden wären. Sondern weil immer mehr Menschen erkennen, dass die bisherige Wohnungspolitik des freien Markts gescheitert ist.

 

Janine Wissler (Mitglied im Bundestag – Die Linke) brachte es bereits vor Jahren auf den Punkt: „Es gibt kein Recht auf Profite mit Wohnraum.“ Diese Erkenntnis teilen heute deutlich mehr Menschen als noch vor wenigen Jahren.

 

Bergisch Gladbach zeigt das Scheitern dieser Politik

 

Wer glaubt, die Debatte sei eine abstrakte Verfassungsdiskussion, muss nur auf Bergisch Gladbach schauen. Hier zeigt sich die Krise in ihrer ganzen Schärfe. Die Mieten steigen seit Jahren und liegen im Durchschnitt jetzt deutlich über 13,- €/qm. Bezahlbare Wohnungen fehlen und der Druck wächst. Familien finden kaum bezahlbaren Wohnraum. Seniorinnen und Senioren können oft nicht in kleinere Wohnungen umziehen. Junge Menschen werden aus ihrer Heimatstadt verdrängt. Gleichzeitig stehen nach Angaben der Stadt über 900 Wohnungen leer. Der jährliche Bedarf von 250 bis 300 neuen Wohnungen wird seit Jahren haushoch verfehlt. Und trotzdem fehlt jeder politische Wille, die Ursachen dieser Entwicklung konsequent anzugehen und Maßnahmen zu ergreifen.

 

Stadtrat und Verwaltung verwalten die Krise statt sie zu lösen

 

Die Verantwortung dafür liegt nicht nur in Düsseldorf oder Berlin. Sie liegt auch im Bergisch Gladbacher Stadtrat und in der Stadtverwaltung. Seit Jahren werden Konzepte beschlossen. Seit Jahren werden Ziele formuliert. Seit Jahren werden Absichtserklärungen verabschiedet. Seit Jahren wird über die Wohnungsnot gesprochen. Doch die Ergebnisse bleiben aus, da es an konkreten Handeln fehlt.

 

Neun Monate nach der Kommunalwahl 2025 ist von einer entschlossenen wohnungspolitischen Offensive nichts zu erkennen. Die Wohnraumschutzsatzung wird nicht konsequent umgesetzt und ist somit unwirksam. Leerstände werden nicht konsequent bekämpft. Sozialer Wohnungsbau bleibt hinter dem Bedarf zurück. Die politischen Mehrheiten beschreiben zwar die Krise, reden aber drumherum – und sie lösen sie nicht.

 

Die Bilanz ist eindeutig: Die Wohnungsnot wächst schneller als die politischen Antworten. Die Stadt handelt nicht!

 

Das Wachendorff-Gelände zeigt das politischen Versagens

 

Kaum ein Projekt zeigt das deutlicher als das Wachendorff-/ Kradepohl Gelände. Seit Jahren wird dort gebaut, geplant, angekündigt und verschoben. Seit Jahren werden Wohnungen versprochen. Seit Jahren wird vertröstet. Und währenddessen verschärft sich die Wohnungsnot weiter. Das Problem ist nicht fehlender Platz, fehlender Boden oder zu wenig Geld. Das alles ist tatsächlich vorhanden.

 

Das Problem ist eine Politik, die darauf vertraut, dass private Eigentümer und Investoren irgendwann schon liefern werden.

 

Die Linke Bergisch Gladbach fordert seit Jahren einen grundlegenden Kurswechsel. Wenn zentrale Flächen über Jahre blockiert werden, während bezahlbarer Wohnraum fehlt, darf die öffentliche Hand nicht länger tatenlos zuschauen. Die Überführung solcher Flächen in öffentliche Hand muss ernsthaft geprüft werden. Nicht aus ideologischen Gründen. Sondern weil die Realität zeigt, dass das bisherige Modell gescheitert ist.

 

Die entscheidende Frage: Was macht die SPD?

 

Noch ist keineswegs entschieden, ob der Vorstoß von CDU und Grünen im Bundesrat Erfolg haben wird. Denn nun müssen die SPD-geführten und SPD-mitregierten Länder im Bundesrat Farbe bekennen. Doch auch die SPD hat über Jahre immer wieder erklärt, Wohnen dürfe keine Ware sein. Sie hat uns auch besseren Mieterschutz versprochen. Sie hat bezahlbares Wohnen für alle versprochen. Nun wird sich zeigen, wie ernst diese Versprechen gemeint waren. Bisher zeichnet sich aber nicht Mal ein Versuch ab, die Lage der Menschen zu verbessern.

 

Wird die SPD in der Bundesregierung und im Bundesrat den Versuch unterstützen, ein ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehenes Instrument einzuschränken? Oder erinnert sie sich daran, dass Artikel 15 kein Versehen der Verfassung ist, sondern ein bewusst geschaffenes Mittel zur Begrenzung wirtschaftlicher Macht? Wird sie sich auf die Seite der Immobilienwirtschaft stellen? Oder auf die Seite der Mieterinnen und Mieter? Für viele Menschen wird diese Entscheidung zum politischen Lackmustest.


Wem gehört die Stadt?

 

Die Debatte über Vergesellschaftung ist keine juristische Randfrage. Sie berührt den Kern demokratischer Politik.

 

Gehört die Stadt den Menschen, die in ihr leben?

 

Oder gehört sie denjenigen, die mit Wohnungen, Boden und Immobilien fette Rendite erzielen wollen? CDU und Grüne NRW haben ihre Antwort gegeben. Sie wollen die Rechte großer Eigentümer und Spekulanten noch mehr stärken und die Möglichkeiten demokratischer Kontrolle durch die Bürger:innen hart einschränken.

 

Die Linke gibt den Menschen eine andere Antwort. Das Allgemeinwohl der Bürger:innen steht vor den Interessen von Investoren. Genau das verlangt Artikel 15 des Grundgesetzes. Genau das verlangt die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens. Und genau das verlangen immer mehr Menschen, die jeden Monat erleben, dass Wohnen zum Luxusgut wird.

 

Wohnen ist ein Menschenrecht. Keine Ware. Kein Spekulationsobjekt. Und kein Geschäftsmodell für Konzerne. Wer die Verfassung ernst nimmt, muss das Gemeinwohl über die Profite der Immobilienwirtschaft stellen. Genau darum geht es in dieser Auseinandersetzung. Und genau deshalb ist der Vorstoß von CDU und Grünen so gefährlich.

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