Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird von der Bundesregierung und konservativen Mehrheiten in der EU als notwendige „Neuordnung“ verkauft. In Wahrheit markiert sie eine politische Weichenstellung: weg vom individuellen Schutzrecht, hin zu Grenzverfahren, beschleunigten Ablehnungen und erleichterten Abschiebungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“.
Was auf EU-Ebene beschlossen wird, landet jedoch nicht abstrakt im Gesetzblatt – sondern ganz konkret in den Rathäusern, Ausländerbehörden und Sozialämtern der Kommunen.
Angriff auf das individuelle Asylrecht
Mit GEAS werden Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen ausgeweitet, Drittstaatenregelungen flexibilisiert und Fristen verkürzt. Der politische Schwerpunkt liegt nicht mehr auf Schutzgewährung, sondern auf Abschreckung.
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Die Linke) bringt die Kritik auf den Punkt: „Wer Schutz sucht, sollte Schutz erhalten, wer Asyl beantragt, hat ein Recht auf ein individuelles Verfahren.“
Genau dieses individuelle Verfahren gerät unter Druck. Wenn Verfahren beschleunigt, Standards abgesenkt und Schutzrechte pauschalisiert werden, leidet die Rechtsstaatlichkeit. Fehlerhafte
Entscheidungen führen zu Klagen – und am Ende zu noch längeren Verfahren. Bünger kritisierte die politische Stoßrichtung der Bundesregierung zudem deutlich: „Die Prioritäten der Regierung sind
klar: Abschottung und Isolation.“ Damit beschreibt sie eine Entwicklung, die längst über parteipolitische Grenzen hinausreicht. Auch Teile der Ampel-Koalition haben Verschärfungen mitgetragen, um
dem rechten Diskurs etwas entgegenzusetzen – und verstärken ihn damit faktisch.
Kommunale Realität: Überlastung statt Entlastung
Während in Berlin und Brüssel über „Steuerung“ gesprochen wird, kämpfen kommunale Ausländerbehörden mit:
GEAS bedeutet zusätzliche Prüfungen, mehr Dokumentationspflichten, neue Fristen und mehr Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Formal sind die Länder für die Durchführung von Abschiebungen zuständig, das BAMF für das Asylverfahren. Doch in der Praxis sind kommunale Behörden die Schaltstellen des Systems:
Wenn Verfahren komplizierter werden, steigt die Arbeitslast vor Ort – ohne dass automatisch mehr Personal oder Mittel bereitstehen.
Das Risiko ist real: Verwaltungsstau, mehr Fehler, mehr Rechtsstreitigkeiten – und wachsende gesellschaftliche Spannungen.
Keine ICE-Lösung für strukturelle Probleme
In der politischen Debatte werden vereinzelt Forderungen laut, eine zentrale Abschiebeagentur nach US-Vorbild zu schaffen. Eine solche „ICE-Behörde“ würde jedoch weder Personalmangel noch Rechtsunsicherheiten lösen. Mehr Repressionsarchitektur ersetzt keine funktionierende Verwaltung.
Und sie ersetzt keine solidarische Integrationspolitik.
Die Position von Die Linke:
Die Partei Die Linke lehnt GEAS in seiner jetzigen Form ab, weil es das individuelle Recht auf Asyl faktisch einschränkt und Verantwortung externalisiert.
Kernpunkte der Kritik:
Clara Bünger und andere Abgeordnete der Linken betonen immer wieder, dass Asyl kein Gnadenrecht ist, sondern ein individuelles Grundrecht.
Die Alternative von Die Linke zu GEAS
Statt Abschottung und Bürokratieverschärfung fordert Die Linke:
Gemeinsame Verantwortung in der EU statt Abschiebedeals mit autoritären Regimen.
GEAS ist kein Ordnungsinstrument, sondern Ausdruck einer politischen Verschiebung nach rechts. Es belastet Kommunen, verschärft bürokratische Engpässe und relativiert Grundrechte.
Die Linke setzt dem eine klare Gegenposition entgegen: Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Kommunen brauchen strukturelle Stärkung statt Symbolpolitik. Und Europa braucht Solidarität – nicht Abschreckung.
Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf Schutz. Alles andere ist politischer Opportunismus.
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