Wer Schutz sucht, darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden

Nachgefragt: Wie viele Smartphones wurden Geflüchteten im Rheinisch-Bergischen Kreis und in Bergisch Gladbach abgenommen?

 

Ein Smartphone ist heute weit mehr als ein technisches Gerät. Es ist Adressbuch, Familien- und Fotoalbum, Videoerinnerungen, Kommunikationsmittel und oft die einzige Verbindung zu Angehörigen in Krisen- und Kriegsgebieten. Wer einem Menschen das Smartphone nimmt, nimmt ihm häufig auch den Kontakt zu seiner Familie, zu Unterstützer:innen und zu rechtlichem Beistand. 

 

Genau deshalb sorgt die Praxis deutscher Ausländerbehörden, Mobiltelefone von Geflüchteten einzuziehen oder auszuwerten, seit Jahren für massive Kritik von Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen.

Besonders für Aufsehen sorgte zuletzt die Stadt Köln. Nach Medienberichten zog das Kölner Ausländeramt im Jahr 2025 bereits 130 Datenträger von Geflüchteten und ausreisepflichtigen Personen ein. Die Geräte wurden teilweise nicht nur ausgewertet, nicht zeitnah zurückgegeben, sondern bis zur Ausreise einbehalten. Netzpolitik.org spricht davon, dass die Geräte regelrecht gehortet wurden. (siehe hier Bericht)


Die Ratsfraktion der Linken in Köln hat diese Entwicklung kritisch begleitet und Aufklärung eingefordert. Auch wir wollen nun wissen, wie die Situation im Rheinisch-Bergischen Kreis und in Bergisch Gladbach aussieht.

 

Meine Fragen an Landrat und Bürgermeister

 

Als Ratsmitglied für Die Linke habe ich deshalb eine Anfrage an den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises und den Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach gerichtet.

 

Ich will unter anderem wissen:

  • Wie viele Handys, Smartphones und Datenträger wurden 2025 und 2026 Geflüchteten und Asylsuchenden abgenommen?
  • Aus welchen Gründen erfolgte dies?
  • Welche Behörde war jeweils verantwortlich?
  • Hat die Auswertung überhaupt die gewünschten Informationen geliefert?
  • Wie viele Geräte wurden wann zurückgegeben?
  • Wie lange mussten die Betroffenen auf ihr Eigentum warten?
  • Wie viele Geräte befinden sich noch immer im Besitz der Behörden?

Diese Fragen sind notwendig, denn bislang fehlt jede öffentliche Transparenz über Umfang, Dauer und tatsächlichen Nutzen dieser Praxis.

 

Grundrechte gelten für alle Menschen

 

Behörden haben tatsächlich ein berechtigtes Interesse daran, Identitäten festzustellen. Doch die entscheidende Frage lautet: Ist das massenhafte Auswerten oder Einziehen persönlicher Smartphones verhältnismäßig?


Geflüchtete werden häufig behandelt, als stünden sie grundsätzlich unter Verdacht. Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder existenzieller Not geflohen sind, werden mit Maßnahmen konfrontiert, die bei anderen Bevölkerungsgruppen zu Recht einen öffentlichen Aufschrei auslösen würden.

 

Auf einem Smartphone befinden sich oft Jahre persönlicher Kommunikation, Fotos und Videos von Familienangehörigen, Gesundheitsdaten, Kontakte zu Anwält:innen oder Informationen über politische Verfolgung. Der Zugriff auf diese Daten stellt einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre dar.

Wer Schutz sucht, darf nicht zum Objekt staatlicher Datensammlung werden.

 

Landrat und Bürgermeister müssen Stellung beziehen


Ich erwarte nicht nur statistische Antworten.  Ich will auch wissen, wie Landrat und Bürgermeister diese Praxis persönlich bewerten:

  • Halten sie das Einziehen von Smartphones für angemessen?
  • Halten sie es für menschenwürdig?
  • Werden sie sich für einen besseren Schutz der Rechte von Geflüchteten einsetzen?
  • Oder akzeptieren sie, dass Menschen, die Schutz suchen, unter einen besonderen Generalverdacht gestellt werden?

Gerade Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker tragen Verantwortung für den Umgang mit den Menschen, die in ihren Städten und Kreisen leben.

 

Die Linke steht an der Seite der Betroffenen

 

Die Linke wird weiterhin kritisch hinterfragen, wenn Grundrechte eingeschränkt und Schutzsuchende unter Druck gesetzt werden. Eine demokratische Gesellschaft zeigt sich nicht daran, wie sie mit den Starken umgeht. Sie zeigt sich daran, wie sie die Rechte derjenigen schützt, die am verletzlichsten sind.

 

Menschenrechte, Datenschutz, das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung und die Würde des Menschen gelten nicht nur für Menschen mit deutschem Pass. Sie gelten für alle. Deshalb verlangen wir Transparenz, Aufklärung und eine politische Debatte über eine Praxis, die viele Betroffene als entwürdigend und einschüchternd erleben. Die Antworten von Landrat und Bürgermeister werden zeigen, ob sie bereit sind, sich dieser Verantwortung zu stellen.

Download Anfrage als PDF:

 

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