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Da die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach trotz einiger Beschwerden aus der Bevölkerung die Überwachungskameras in den Wahlräumen für die Briefwahl in Bensberg und in Stadtmitte nicht entfernen
oder mindestens verhängen will, werde ich eine Wahlprüfungsbeschwerde erheben und eine Klage erwägen.
Eigentlich ist das Kind schon seit dem 26. August 2013 in den Brunnen gefallen, denn seither werden in den beiden Wahlräumen unter Überwachung der Kameras gewählt. Um die Integrität des Wahlvorgangs nicht zu stören reicht es nicht aus, zu erklären, dass die Kameras ausgeschaltet sind oder nichts aufzeichnen. Dieses ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht transparent und nachvollzierbar, denn man kann nicht erkennen, was sich hinter der schwarzen Halbkugeln der Kameras tut. Auch bezieht sich diese Abschaltung nur auf einen Teil der Kameras und nicht alle System in den Räumen und im Bereich der Zugänge.
Das Argument, dass das die aktiven Kameras angeblich nicht genug erkennen können, reicht nicht aus. Erstens stellt sich dann die Frage, warum die Banken dann überhaupt Kameras einsetzen, wenn
diese angeblich darauf nichts erkennen können. Das ist also höchst unwahrscheinlich.
Zweitens ist es unerheblich, ob die Kameras tatsächlich alles erkennen können, denn allein die Vermutungen oder die Verunsicherung bei den Wählerinnen und Wähler, dass sie bei der Wahl beobachtet
werden könnten, reicht aus, um die Integrität des Wahlvorgangs zu stören. Die sichtbaren Kameras beim Zugang und im Wahlraum selbst können diese Verunsicherung erzeugen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird sich nicht nur auf die Kameras direkt in den Wahlräumen beziehen, sondern auch auf die zahlreichen Kameras, die auf die Wählerinnen und Wähler an den Eingängen der Banken auf dem Weg zum Wahlraum lückenlos beobachten und dieses auch ständig Aufzeichnen und speichern. Auch diese halte ich für grob rechtswidrig und für eine Einschränkung das Recht auf die geheime Wahl.
Da immer mehr Kommunen dazu übergehen, Wahlräume zu privatisieren und in Banken und Sparkassen auszulagern, werde ich bei einer etwaigen Zurückweisung meiner Beschwerde durch den zuständigen Wahlprüfungsausschuss eine Klage vor den Bundesverfassungsgericht erwägen.
Mitstreiter, die sich der Wahlprüfungsbeschwerde anschließen wollen und auch bereit sind, den Weg vor das Gericht zu unterstützen, können sich ab sofort bei mir melden. Gemeinsam können wir mehr erreichen und dabei spielt es für mich auch keine Rolle, ob diese Unterstützung von Menschen mit unterschiedlichen Parteibüchern kommt.
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