Volkshochschulkurs am Dienstag 28.10.2014 und Dienstag 4.11.2014 - 18:00 - 19:30 Uhr
VHS Bergisch Gladbach
Buchmühlenstraße 12
51465 Bergisch Gladbach
Seit 1994 können sich die Wähler in Nordrhein-Westfalen mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Kommunalpolitik einmischen. Seitdem gab es zwischen Rhein und Weser gut 670
Bürgerbegehren und rund 200 Bürgerentscheide. Seit 2007 können außerdem auch die Gemeindevertretungen so genannte Ratsbürgerentscheide zu vor Ort anstehenden Entscheidungen
ansetzen.
Umgerechnet auf Kreise, Städte und Gemeinden ist die Zahl der Verfahren der direkten Demokratie bisher als sehr gering anzusehen. Dementsprechend fehlt Kommunalpolitikern und -verwaltungen häufig
die Erfahrung im angemessenen Umgang mit Bürgerinitiativen, die Bürgerbegehren betreiben und mit der rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren. Auch die Durchführung eines
Bürgerentscheids will gelernt sein.
Dieses Seminar vermittelt Bürgern die direkte Demokratie vor Ort und ihre Verfahren. Beantwortet werden Fragen zur Geschichte der direkten Demokratie in NRW, zu Praxis-Erfahrungen und Problemen
sowie zur Rechtsprechung in Sachen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Es wird dargestellt, wer Bürgerbegehren überhaupt initiiert und wo mit diesen Erfolge erzielt werden konnten. Beleuchtet
werden die Rollen von Kommunalpolitik und Verwaltungen in der Begleitung und Beratung von Bürgerbegehren. Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, gibt wertvolle Tipps
für den richtigen Umgang mit Bürgerbegehren.
Anmeldung bitte bis zum 21.10.2014 an Birgitt Killersreiter an die unten stehende Email-Adresse.
Das Seminar ist zweitägig, Teil 2 findet am 04.11.2014 statt.
Veranstalter: VHS Bergisch Gladbach
Kontakt: killersreiter@vhs-gl.de
Seit 1994 können sich die Wähler in Nordrhein-Westfalen mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Kommunalpolitik einmischen. Seitdem gab es zwischen Rhein und Weser gut 670
Bürgerbegehren und rund 200 Bürgerentscheide. Seit 2007 können außerdem auch die Gemeindevertretungen so genannte Ratsbürgerentscheide zu vor Ort anstehenden Entscheidungen
ansetzen.
Umgerechnet auf Kreise, Städte und Gemeinden ist die Zahl der Verfahren der direkten Demokratie bisher als sehr gering anzusehen. Dementsprechend fehlt Kommunalpolitikern und
-verwaltungen häufig die Erfahrung im angemessenen Umgang mit Bürgerinitiativen, die Bürgerbegehren betreiben und mit der rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren. Auch
die Durchführung eines Bürgerentscheids will gelernt sein.
Dieses Seminar vermittelt Bürgern die direkte Demokratie vor Ort und ihre Verfahren. Beantwortet werden Fragen zur Geschichte der direkten Demokratie in NRW, zu Praxis-Erfahrungen und
Problemen sowie zur Rechtsprechung in Sachen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Es wird dargestellt, wer Bürgerbegehren überhaupt initiiert und wo mit diesen Erfolge erzielt werden
konnten. Beleuchtet werden die Rollen von Kommunalpolitik und Verwaltungen in der Begleitung und Beratung von Bürgerbegehren. Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr
Demokratie, gibt wertvolle Tipps für den richtigen Umgang mit Bürgerbegehren.
Anmeldung bitte bis zum 21.10.2014 an Birgitt Killersreiter an die unten stehende Email-Adresse.
Das Seminar ist zweitägig, Teil 2 findet am 04.11.2014 statt.
Website der Veranstaltung: http://nrw.mehr-demokratie.de/seminar-buergerbegehren.html
Veranstalter: VHS Bergisch Gladbach
Kontakt: killersreiter@vhs-gl.de
- See more at:
http://nrw.mehr-demokratie.de/7130.html?&tx_mdtermine_list%5Btermin%5D=1695&tx_mdtermine_list%5Baction%5D=show&tx_mdtermine_list%5Bcontroller%5D=Termin&cHash=6a5a7a1bb0070731054f0b88fd812445#sthash.yJcWCjme.dpuf
Seit 1994 können sich die Wähler in Nordrhein-Westfalen mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Kommunalpolitik einmischen. Seitdem gab es zwischen Rhein und Weser gut 670
Bürgerbegehren und rund 200 Bürgerentscheide. Seit 2007 können außerdem auch die Gemeindevertretungen so genannte Ratsbürgerentscheide zu vor Ort anstehenden Entscheidungen
ansetzen.
Umgerechnet auf Kreise, Städte und Gemeinden ist die Zahl der Verfahren der direkten Demokratie bisher als sehr gering anzusehen. Dementsprechend fehlt Kommunalpolitikern und
-verwaltungen häufig die Erfahrung im angemessenen Umgang mit Bürgerinitiativen, die Bürgerbegehren betreiben und mit der rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren. Auch
die Durchführung eines Bürgerentscheids will gelernt sein.
Dieses Seminar vermittelt Bürgern die direkte Demokratie vor Ort und ihre Verfahren. Beantwortet werden Fragen zur Geschichte der direkten Demokratie in NRW, zu Praxis-Erfahrungen und
Problemen sowie zur Rechtsprechung in Sachen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Es wird dargestellt, wer Bürgerbegehren überhaupt initiiert und wo mit diesen Erfolge erzielt werden
konnten. Beleuchtet werden die Rollen von Kommunalpolitik und Verwaltungen in der Begleitung und Beratung von Bürgerbegehren. Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr
Demokratie, gibt wertvolle Tipps für den richtigen Umgang mit Bürgerbegehren.
Anmeldung bitte bis zum 21.10.2014 an Birgitt Killersreiter an die unten stehende Email-Adresse.
Das Seminar ist zweitägig, Teil 2 findet am 04.11.2014 statt.
Website der Veranstaltung: http://nrw.mehr-demokratie.de/seminar-buergerbegehren.html
Veranstalter: VHS Bergisch Gladbach
Kontakt: killersreiter@vhs-gl.de
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http://nrw.mehr-demokratie.de/7130.html?&tx_mdtermine_list%5Btermin%5D=1695&tx_mdtermine_list%5Baction%5D=show&tx_mdtermine_list%5Bcontroller%5D=Termin&cHash=6a5a7a1bb0070731054f0b88fd812445#sthash.yJcWCjme.dpuf
Seit 1994 können sich die Wähler in Nordrhein-Westfalen mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Kommunalpolitik einmischen. Seitdem gab es zwischen Rhein und Weser gut 670
Bürgerbegehren und rund 200 Bürgerentscheide. Seit 2007 können außerdem auch die Gemeindevertretungen so genannte Ratsbürgerentscheide zu vor Ort anstehenden Entscheidungen
ansetzen.
Umgerechnet auf Kreise, Städte und Gemeinden ist die Zahl der Verfahren der direkten Demokratie bisher als sehr gering anzusehen. Dementsprechend fehlt Kommunalpolitikern und
-verwaltungen häufig die Erfahrung im angemessenen Umgang mit Bürgerinitiativen, die Bürgerbegehren betreiben und mit der rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren. Auch
die Durchführung eines Bürgerentscheids will gelernt sein.
Dieses Seminar vermittelt Bürgern die direkte Demokratie vor Ort und ihre Verfahren. Beantwortet werden Fragen zur Geschichte der direkten Demokratie in NRW, zu Praxis-Erfahrungen und
Problemen sowie zur Rechtsprechung in Sachen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Es wird dargestellt, wer Bürgerbegehren überhaupt initiiert und wo mit diesen Erfolge erzielt werden
konnten. Beleuchtet werden die Rollen von Kommunalpolitik und Verwaltungen in der Begleitung und Beratung von Bürgerbegehren. Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr
Demokratie, gibt wertvolle Tipps für den richtigen Umgang mit Bürgerbegehren.
Anmeldung bitte bis zum 21.10.2014 an Birgitt Killersreiter an die unten stehende Email-Adresse.
Das Seminar ist zweitägig, Teil 2 findet am 04.11.2014 statt.
Website der Veranstaltung: http://nrw.mehr-demokratie.de/seminar-buergerbegehren.html
Veranstalter: VHS Bergisch Gladbach
Kontakt: killersreiter@vhs-gl.de
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