Männergruppe verunsichert Gladbacher Bürger

Seit einigen Wochen sieht man sie im Gladbacher Stadtgebiet immer häufiger. Am Tag sind sie meist allein unterwegs, aber in den frühen Abendstunden treten sie gemeinsam auf. Sie sind einheitlich dunkel gekleidet und wollen durch ihr Auftreten eine besondere Stärke präsentieren, um Sicherheit zu suggerieren. Doch genau damit verunsichern sie viele Bürgerinnen und Bürger.

Ihre Ziele sind nach meiner Beobachtung vor allem Menschen, die einfach nur die Fußgängerzone durchqueren, oder ein wenig dort verweilen wollen und sich dadurch verdächtig machen. Zum Teil aus dem nichts springen die Männer vor Fahrradfahrer, um sie zu stoppen und zu belehren. All dies geschieht unter den Augen der Stadtverwaltung und wird von dieser ausdrücklich gedeckt.

Wie konnte es dazu nur kommen?

Es begann Anfang des Sommers 2018 im Rathaus Bergisch Gladbach. Die Stadtverwaltung stellte ihr neues Sicherheitskonzept vor und gab es dem Stadtrat zur Abstimmung. Es wurde beschlossen, dass das Ordnungsamt durch ein privates Sicherheitsunternehmen verstärkt werden soll, um den Bürgerinnen und Bürgern ein vermeintliches Gefühl der Sicherheit zu geben.

Wörtlich hieß es: „1.4. Beauftragung eines ergänzenden privaten Sicherheitsdienstes für die Übergangszeit bis zur Personalaufstockung der Stadtwacht“, sowie „1.5. Regelmäßige Streifengänge von je 1 Kraft der Stadtwacht und eines privaten Sicherheitsdienstes im Bereich der Villa Zanders“.

Was geschieht nun wirklich?

Seither  hält sich nahezu täglich eine Person des privaten Sicherheitsdienstes zwischen Forum und Rhein-Berg Galerie in der Fußgängerzone auf. Gelegentlich springen diese regelrecht vor Radfahrer und zwingen diese mit Nachdruck sofort abzusteigen, denn das Radfahren in der Fußgängerzone ist tagsüber untersagt.

Dieser private Sicherheitsdienst ist dabei allein unterwegs. Mitarbeiter der amtlichen Ordnungsbehörden oder der Polizei sind bei diesen Handlungen weit und breit nicht zu sehen.

In den frühen Abendstunden ist der private Sicherheitsdienst dann mit bis zu drei Personen unterwegs und auch hier sind keine Beamten der Stadt Bergisch Gladbach mit dabei. Diese Truppe schleicht um das Stadthaus, an der Villa Zanders vorbei in den Forumpark und dann wieder zurück zum Marktplatz.

Obwohl keine städtischen Beamten zugegen sind verteilt diese Sicherheitsfirma willkürlich Platzverweise an Bürgerinnen und Bürger und man führt sich als Sheriff auf.

Ist dieses denn so erlaubt?

Nein, der Gesetzgeber hat dazu klare Normen gesetzt, die von dem Sicherheitsdienst und der Ordnungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach offenbar und bewusst ignoriert werden. So gibt sich der private Sicherheitsdienst als Teil der Ordnungsbehörde aus, doch auf Verlangen zeigen sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht mal einen Dienstausweis oder nennen ihre Namen, obwohl sie nicht als hoheitliche Ordnungskräfte zu erkennen sind, wie das z.B. bei der Polizei ist.  So müssen Polizeibeamte auf Verlangen einen amtlichen Dienstausweis vorzeigen.

Die Sicherheitsmänner haben einfach nur Sicherheitsdienst auf dem Rücken stehen, doch ähnliche Uniformen lassen sich für wenig Geld zeitnah bei „Deiters“ auf der Hauptstraße käuflich erwerben.

"Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
§ 13 (Fn 6)
Dienstkräfte der Ordnungsbehörden
Die Ordnungsbehörden führen die ihnen obliegenden Aufgaben mit eigenen Dienstkräften durch. Die Dienstkräfte müssen einen behördlichen Ausweis bei sich führen und ihn bei Ausübung ihrer Tätigkeit auf Verlangen vorzeigen. § 68 Abs. 2 Satz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NW) bleibt unberührt."

Tatsächlich haben auch Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, auch wenn diese von einer Kommune beauftragt werden, nur das sogenannte „Jedermanns Recht“. Einem Fahrradfahrer zu stoppen, sodass dieser Bremsen oder ausweichen muss, ist ihnen ausdrücklich nicht erlaubt. Dieses dürfen nur Polizei und ermächtigte Beamte.
Ein solches Vorgehen eines privaten Unternehmens im öffentlichen Raum mindestens eine strafrechtlich relevante Nötigung dar. Solche hoheitlichen Handlungen dürfen nur ermächtigte Mitarbeiter der Ordnungsbehörden sowie der Polizei oder vergleichbare Sicherheitsbehörden mit einem klaren Auftrag.


Der private Sicherheitsdienst, auch wenn er durch das Ordnungsamt beauftragt wurde, darf keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen oder Maßnahmen wie Platzverweise und „Fahrzeuge stoppen“ durchführen. Diese Rechte darf die Stadt nur mit eigenen Dienstkräften ausüben. (Siehe OBG NRW §13)


Das Aussprechen von Platzverweisen auf öffentlichen Flächen durch den privaten Sicherheitsdienst stellt damit nicht nur eine Nötigung dar, sondern erfüllt auch alle Merkmale einer Amtsanmaßung nach §132 StGB. Solche eine Straftat muss verfolgt werden und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

 

Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes argumentierten, wenn diese auf ihr Verhalten
angesprochen wurden, dass diese ein Teil des Ordnungsamtes seien. Dies stimmt nicht, denn sie sind nur Angestellte eines privaten Unternehmens. Dies wird lediglich als Rechtfertigung genutzt, um ihre willkürlichen Platzverweise zu legitimieren.

Einschlägige Gesetze und Verordnungen  geben das aber nicht her und dies war vom Stadtrat auch so nicht gewollt. Das Vorgehen des privaten Sicherheitsdienst ist klar illegal, denn eine solche Ermächtigung darf und kann der Bürgermeister und die Verwaltung nicht  erteilen.

"Siehe Bundesverwaltungsgericht vom 26.08.2010 - BVerwG 3 C 35.09: ECLI:DE:BVerwG:2010:260810U3C35.09.0
Leitsätze:  ... Eine Beleihung darf nur durch oder aufgrund Gesetzes erfolgen. Der Gesetzesvorbehalt betrifft nicht nur das „Ob“ einer Beleihung, sondern umfasst auch deren wesentliche Modalitäten. Maßgeblich ist insofern, ob und in welchem Maße die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Staatsorganisationsrechts oder andere Verfassungssätze betroffen sind. ..."

Tatsächlich sollten die privaten Sicherheitskräfte die Beamten der Stadtverwaltung und vereidigten Stadtwächter nur bei ihrer Arbeit unterstützen. Im Ergebnis aber sehen wir keine dieser Beamten mehr in der Stadtmitte und stattdessen eine Männertruppe, die sich als die neuen Sheriffs in Gläbbisch-City verstehen und Menschen verunsichern.


Willkürliche Platzverweise gegen Obdachlose, Bettler und junge Menschen.

Mehr Sicherheit entsteht nicht martialisches Auftreten, rechtswidrige und willkürliche Vertreibung einfacher Passanten oder Attacken auf Fahrradfahrer. Offenbar ist genau das eingetreten, was Kritiker des neuen Sicherheitskonzepts befürchtet haben.

Tatsächlich wird eine gezielte "Säuberung" der Stadtmitte wird Mithilfe von sogenannten "Platzverweisen" umgesetzt. Dieses stellt eine polizeirechtliche Maßnahme dar, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung abzuwehren. Sie dient somit der Gefahrenabwehr. Tatsächlich aber lag bei den nun bekanntgewordenen Platzverweisungen keine Gefahr der öffentlichen Sicherheit vor. Auch ging es in den beiden unten dokumentierten Fällen auch keine Straftrat vor. Auch fällt es schwer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu konstruieren, wenn es um Biertrinken oder die Ordnungswidrigkeit von jungen Menschen geht, die in der Öffentlichkeit rauch. Offensichtlich geht es hier nicht mehr um Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Die neue Sicherheitsstrategie zielt auf Obdachlose, Bettler oder junge Menschen, die die Straßen in der Stadtmitte zu ihrer Heimat erklärt haben. Dies paßt zu der menschenverachtenden Vertreibungsstrategie, die die Ordnungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach seit Jahren gegen diese Gruppen betreibt, um die Stadtmitte "sauber" zu halten.

Die Stadtverwaltung hat in einer aktuellen Veröffentlichung dementiert, dass es solche "Platzverweise" und "Amtshandlungen" geben würde. Diese sind aber dokumentiert und durch mehrere Zeugen belegt. Der Sicherheitsdienst und städtische Stadtwächter bestätigen sogar vor Zeugen, dass die Sicherheitsfirmen ausdrücklich von Frau Unrau (Ordnungsamt) zu solchen Platzverweisen und Amtshandlungen ermächtigt wurde.

Amtsanmaßung

Ende August wurde die Polizei eingeschaltet und Strafanzeige gegen das Vorgehen des privaten Sicherheitsdienstes erstattet.  Der Sicherheitsdienst war gegen zwei Männer tätig geworden, während diese entspannt vor dem Brunnen am Konrad Adenauer Platz ein Feierabendbier tranken.

Nachdem das Sicherheitsunternehmen mit erheblichem Nachdruck diesen unrechtmäßigen und völlig unverhältnismäßigen Platzverweis gegen friedliche Menschen durchgesetzt hatte, wurden diese von einem aufmerksamen Bürger angesprochen. Was diese denn da machen, denn die betroffenen Einwohner haben nicht gegen geltendes Recht oder die städtische Satzung verstoßen. Dies wurde beantwortet mit: „Die Herren wegschicken.“ Daraufhin fragte der neugierige Bürger aufgrund welcher Rechtsgrundlage dies geschehen sei?  Darauf gab es die Antwort: „Weil wir ein Teil des Ordnungsamtes sind.“ Was nichts anderes bedeutet als „weil wir das können und hier die Schwarzen Sheriffs sind.“

Da nur einer der Mitarbeiter einen Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens sichtbar trug, obwohl das offene Tragen von Dienstausweisen im Sicherheitsgewerbe Pflicht ist, wurde das zeigen der Dienstausweise verlangt. Da ein Platzverweis ausgesprochen wurde und somit eine „Amtshandlung“  ausgeführt wurde, bestand auch das Recht auf die Einsicht eines amtlichen Dienstausweises. Das wurde strickt verweigert.

Auch begannen sich sofort zwei der drei Personen körperlich und somit bedrohlich aufzubauen, um einschüchternd zu wirken. Der Bürger ließ sich durch dieses Verhalten allerdings nicht einschüchtern. Er belehrte die Mitarbeiter, dass das offene Tragen des Dienstausweises Pflicht ist und dass sich die drei Personen eben wegen Amtsanmaßung und Nötigung strafbar gemacht haben.

Dies wurde nur mit einem „Ist uns egal“ beantwortet. Daraufhin wurde dann die Polizei informiert und Anzeige gegen die Mitarbeiter des Unternehmens erstattet.

Vertreibung von Jugendlichen

Bei einem anderer Vorfall im Bereich der RheinBerg Galerie erteilte der privat Sicherheitsdienst eine Gruppe von jugendlichen Platzverweise. Angesprochen auf diesen Platzverweis antwortete der Sicherheitsmann, dass die Jugendlichen nicht volljährig seien und in der Öffentlichkeit nicht Zigaretten rauchen dürfen. Dabei hatten die meisten Jugendlichen der Gruppe klar ersichtlich nicht geraucht, sondern nur zwei Personen, von der mindestens eine durch Vorlage des Ausweises ihre Volljähirgkeit belegen konnte.

Angesprochen, dass ein solcher Platzverweis nicht rechtmässig ist, da ein privater Sicherheitsdienst solche Eingriffe in das Recht der Selbstbestimmung im öffentlichen Raum nicht vornehmen darf, wurde "Ruhestörung" als weitere Begründung geliefert. Anliegende Unternehmen sollen sich beschwert haben.  Tatsächlich konnten Zeugen keine erhebliche Ruhestörung feststellen. In einer Fußgängerzone mit Sitzbänken gibt es immer einen gewissen Geräuschpegel, doch im vorliegenden Fall war dieser ganz normal. Der Sicherheitsdienst hätte die Jugendliche ermahnen können, nicht zu laut zu sein, aber ein Platzverweis war völlig unverhältnismässig.

Daraufhin funkte der einzelne Sicherheitsmann einen Vertreterin des Ordnungsamts an, um die Sache zu klären. Außerdem legte er ein städtisches Papier vor, dass den Sicherheitsdienst in einem kurzen Zehnzeiler zu Wahrnehmung von Kontrolle in der Stadt beauftragte. Die Rechtmäßigkeit dieses Dokumentes ist allerdings anzuzweifeln.

Die herbeigerufene städtische Beamte bestätigte die Aussage des Sicherheitsmann wörtlich, dass der Sichereitsdienst von der Stadtverwaltung zu Platzverweisen ermächtigt worden sei. Dabei wurde explizit der Name "Unrau" als städtische Verantwortliche genannt, die diese "Ermächtigung" erteilt habe. Darauf hingewiesen, dass solche Ermächtigungen nicht rechtmässig sind, wendeten sich die städtische Beamte und Sicherheitsdienst einem anderen Vorgang zu und gingen dann zu zweit die Fußgängerzone runter.

Was ist das für ein Unternehmen?

Dies kann man leider nicht beantworten. Nachfragen bei anderen Unternehmen bzw. Recherche im Internet führen zu keinem Ergebnis. Das äußerst unprofessionelle Verhalten, das Wirken der Angestellten, das nicht offene Tragen von Dienstausweisen zeigt erstmal auf, dass die Stadt mit einem zumindest „unbekannten“ Unternehmen mit für öffentliche Tätigkeit ungeschulten Personal einen Vertrag geschlossen hat.

Gerade im Sicherheitsgewerbe gibt es unheimlich viele neue Unternehmen, die ihr Glück versuchen. Die Verwaltung konnte das Unternehmen in der freien Vergabe selbst auswählen.


Auch ist strittig, wieso die Firma, bzw. deren Mitarbeiter öffentliche Befugnisse ausüben. Dieses ist durch den §34a GewO sowie §10 BewachV verboten. Allein an den beiden Verordnungen wird deutlich, dass der Gesetzgeber sehr viel Wert darauf legt, dass ein privater Sicherheitsdienst keine öffentlichen Aufgaben ausübt.

"Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)
§ 10 Dienstanweisung
(1) Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf und jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.
(2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Abdruck der Dienstanweisung sowie der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsanweisungen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen."

 

Versunsicherung, Einschüchterung und Amtsanmaßung müssen beendet werden!

Tatsächlich muss man aber auch das Verhalten der Stadtverwaltung  in aller Deutlichkeit kritisieren. Dieser ist das rechtswidrige und willkürliche Vorgehen des privaten Sicherheitsdiensts gegen friedliche Bürgerinnen und Bürger bekannt und trotzdem wird dagegen nichts unternommen.

Frau  Unrau, Leiterin der städtischen Ordnungsbehörden verstrickt sich sogar in Widersprüche und behauptet diese Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes seien Beliehene, obwohl eine Beleihung nach Gesetz in diesem Fall gar nicht möglich ist, sogar explizit ausgeschlossen ist. In beiden oben genannten Fällen waren die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes nicht in der Lage einen amtlichen Dienstausweis der Stadt Bergisch Gladbach vorzuzeigen, was verdeutlicht das eine Beleihung nicht stattgefunden hat.

Entweder gibt es keine klare Dienstanweisung für jeden einzelnen Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdiensts, wie sie eigentlich vorgeschrieben ist, oder die Ordnungsbehörde hat eine Dienstanweisung ausgegeben, die "Anweisungen" enthält, die sie nicht geben darf und "Amtsanmaßungen" regelrecht  herausfordern und die Behörde dieses somit sogar wissentlich in Kauf nimmt.

Der Stadtrat hat in aller Deutlichkeit und fraktionsübergreifend verlangt, dass die neuen Mitarbeiter für das Sicherheitskonzept gut ausgebildet sein müssen und das bedeutet mindestens Kenntnis über die  rechtlichen Grenzen ihrer Befugnisse.

Die Verwaltung unterläuft und hintertreibt mit der Deckung dieser Aktivitäten in der Stadtmitte eine eindeutige Beschlusslage des Stadtrats. Der Bürgermeister hintergeht damit nicht nur den Stadtrat, sondern macht sich auch noch strafbar, wenn er weiterhin solch ein Zustand duldet.


Bürgermeister und Verwaltung sind aufgefordert die Situation umgehend zu ändern und die unerträgliche Verunsicherung und Einschüchterungen der Bürgerinnen und Bürger in der Stadtmitte und Amtsanmaßungen zu beenden und die Sicherheit wiederherzustellen. So wird die Stadt nicht sicherer.


Alle, die durch diesen neuen Sicherheitsdienst zu etwas aufgefordert werden, sollte sich unbedingt einen amtlichen Dienstausweis vorzeigen lassen und nach der Rechtsgrundlage fragen. Sollten Zweifel auftreten (z.B. kein Stadtsiegel, keine ordentliche Erklärung, ...) sollte unbedingt die Polizei informiert werden und in der Folge Strafanzeige wegen Amtsanmaßung erstattet und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen in der Verwaltung erhoben werden. Wir werden das jedenfalls tun!


… Fortsetzung folgt …


Tomás M. Santillan
Patrick Graf

Siehe auch:

 

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Kommentare: 3
  • #1

    Sebi_will_mehr_Sicherheit (Dienstag, 18 September 2018 13:35)

    Moin!
    Wer Zeit hat, sich so ewig über so einen Pipifax auszulassen, der hat echt zu viel Zeit im Leben und sollte sich mit wichtigeren Sachen beschäftigen. Verschwörungstheorien können ein Leben aber auch mit Inhalt füllen.
    Leider vermisse ich in dieser verqueren Darstellung auch mal die anderen Blickwinkel oder Aussagen bzw. Gegenargumente. Aber das würde wohl nicht zur bekannten Polemik der Autoren passen.
    Schade
    Sebi_will_mehr_Sicherheit

  • #2

    Transparency (Dienstag, 18 September 2018 18:33)

    Endlich traut sich jemand gegen die korrupte und verfilzte Stadtverwaltung vorzugehen und zu sagen, was gesagt werden muss!

    Danke!

  • #3

    Auge (Dienstag, 18 September 2018 20:59)

    Sehr einseitig geschrieben und wenig bis schlecht recherchiert.
    Ich als junge Frau bin sehr froh über den Sicherheitsdienst. Wenn tatsächlich beschlossen wurde, dass Beamte den privaten Sicherheitsdienst begleiten sollen, dann ist das Versäumnis der Sradt nicht den Herren in Schwarz anzukreiden. Sie werden einen klaren Auftrag erhalten haben.
    Regelmäßig werde ich wenn ich spät durch die Fußgängerzone muss von Gruppen junger Leute (meist alkoholisiert, lärmend und den Boden mit Spucke und Müll verdreckend) aufgehalten. Wenn ich "nur" vulgäres Geschreie und Pfiffe ertragen muss, ist es ein guter Abend. Ja, ich habe Angst an dieser Stelle - mitten in der Stadt. Das sollte nicht so sein und deswegen freut es mich sehr, dass diejenigen, die das normale Leben und Auskommen in der City empfindlich stören, zurechtgewiesen werden.
    In meinen Augen ist es richtig tagsüber weniger und nachts mehr Personal in dem Bereich einzusetzen. Für die Sicherheit, eine schöne City für anständige Menschen und gegen eine sich langsam ausbreitende Angst. Noch ist BGL keine No-Go-Area. Damit das so bleibt, muss rechtzeitig gehandelt werden.
    Auf mich wirkten die Versuche Radfahrer in einer Fußgängerzone zu stoppen zudem nicht brutal. Wer auf einem Weg, der auch von kleinen Kindern und alten Damen arglos genutzt wird, meint mit dem Rad rasen zu müssen und dadurch andere gefährdet, der hat einen Schreck und die Verwarnung mehr als verdient.
    In diesem Sinne: Danke und weiter so!

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