Die politische Verantwortung dafür tragen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Merz hat Dobrindt für die Abschiebepolitik seine „volle und uneingeschränkte Unterstützung“ zugesichert und die Zusammenarbeit mit den Taliban als „im deutschen Interesse liegend“ bezeichnet. Dobrindt ist der Architekt dieser unmenschlichen Abschiebekampagne: Er hat die Praxis ausgeweitet – nicht mehr „nur“ Straftäter und Gefährder, sondern schrittweise alle ausreisepflichtigen Afghanen sind nun betroffen. Er verhandelt aktiv mit den islamistischen Taliban und lässt deren Vertreter nach Deutschland einreisen, damit Abschiebungen reibungsloser laufen. Sein Satz: „Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat, verpflichtend ausreisepflichtig ist, der muss natürlich auch damit rechnen, dass diese Ausreise dann auch erwirkt wird.“
Die Regierungskoalition im Bundestags trägt die gemeinsame Verantwortung. Im Koalitionsvertrag steht deutlich: Rückführungen nach Afghanistan und Syrien sollen ermöglicht werden – „beginnend mit Straftätern“, aber mit dem Ziel, „Zug um Zug“ alle Ausreisepflichtigen abzuschieben.
Die Zahlen und die Ausweitung
Seit dem Regierungswechsel unter Merz wurden rund 173 Männer nach Afghanistan abgeschoben. Die Praxis wird gerade wieder ausgeweitet: Die Bundespolizei hat die bisherigen Einschränkungen (nur Straftäter und Gefährder) dazu aufgehoben. Künftig sollen auch Nicht-Vorbestrafte vorgeführt und abgeschoben werden können. Frauen und weibliche Kinder bleiben weitgehend ausgenommen – nicht aus Menschlichkeit, sondern weil die Bundesregierung sie als verfolgte Gruppe einstuft.
Für Männer und viele Kinder gilt dieser Schutz nicht. Genaue Zahlen zu abgeschobenen Kindern veröffentlicht die Regierung nicht. Bei allen bekannten Charterflügen (z. B. Februar, April und Juni
2026) handelte es sich um volljährige Männer, überwiegend Straftäter und sogenannte Gefährder. Es gibt aber auch andere Fälle, die von Abschiebung bedroht sind.
Präzedenzfall Faridoon Tofan – Abschiebung ohne Straftat
Faridoon Tofan wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 31 (27. Juli bis 2. August 2026) nach Afghanistan abgeschoben. Der 46-jährige Afghane ist kein Straftäter und wurde nie als Gefährder eingestuft – er soll zum ersten Nicht-Straftäter werden, den Deutschland in die Hände der Taliban zurückführt.
Sein "Vergehen": Tofan fuhr im April 2026 mit dem Bus für einen Kurztrip nach Rom. Bei der Rückreise wurde er kontrolliert und sofort in Abschiebehaft am Münchner Flughafen gebracht – weil ihm eine Ausreise nicht gestattet war, sein Asylantrag abgelehnt, seine Aufenthaltsgestattung erloschen war.
Tofan war im November 2022 vor den Taliban geflohen, hatte in Deutschland als Küchenhelfer und Reinigungskraft gearbeitet und Deutsch gelernt. Seine Frau und sechs Kinder leben noch immer in Kabul – die Taliban haben die Familie bereits besucht, die Kinder gehen aus Angst nicht mehr zur Schule.
Amnesty: Mindestens fünf weitere Nicht-Straftäter betroffen
Laut Amnesty International befinden sich mindestens fünf weitere afghanische Staatsangehörige in Abschiebehaft, die keine Straftaten begangen haben. Die genaue Zahl der Nicht-Straftäter, die von
Abschiebung bedroht sind, wird von den Behörden nicht veröffentlicht – Medien und Beobachter gehen davon aus, dass die Zahl von derzeit einer Handvoll auf mehrere Dutzend bis niedrig dreistellig
ansteigen kann. Die Behörden bestätigen diese Zahlen nicht offiziell.
Es gibt derzeit rund 15.300 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland. Davon sind die allermeisten Männer. Die neue Praxis zielt auf volljährige, alleinstehende, männliche
Ausreisepflichtige ohne Abschiebeverbote ab. Realistisch betroffen von der Ausweitung sind zunächst vor allem diejenigen, die bereits in Abschiebehaft sitzen oder deren Identitätsfeststellung
jetzt forciert wird. Eine genaue Zahl „wie viele Nicht-Straftäter in den nächsten Monaten abgeschoben werden“ veröffentlicht die Bundesregierung nicht. Beobachter und Medien gehen davon aus, dass
die Zahl in den kommenden Monaten von derzeit einer Handvoll auf mehrere Dutzend bis niedrig dreistellig ansteigen kann – abhängig davon, wie aggressiv die Bundesländer die neue Möglichkeit
nutzen.
Der Deal mit den Taliban
Deutschland lässt bis zu vier weitere Taliban-„Diplomaten“ einreisen, damit Identitäten festgestellt und Pässe ausgestellt werden können. Das Auswärtige Amt selbst beschreibt die Menschenrechtslage in Afghanistan als katastrophal: systematische Folter, außergerichtliche Tötungen, Körperstrafen, öffentliche Hinrichtungen. Rechtsstaat und Demokratie sind abgeschafft, Demonstrations- und Pressefreiheit massiv eingeschränkt.
Deutschland ist innerhalb der EU der einzige Staat, der Taliban-Vertreter auf eigenem Boden arbeiten lässt. Die meisten Staaten der Welt erkennen das Regime nicht an. Für die Taliban ist das ein diplomatischer Triumph – für Deutschland ein politischer Preis, den die Regierung bewusst zahlt. Lediglich die Russische Förderation ist seit Juli 2025 das einzige Land der Welt, das die Taliban-Regierung (offiziell „Islamisches Emirat Afghanistan“) diplomatisch anerkannt hat.
Die Realität in Afghanistan
Die UN-Mission UNAMA dokumentiert die systematische Unterdrückung von Frauen. Allein Anfang Juni 2026 wurden in Herat mindestens 30 Frauen wegen angeblicher Verstöße gegen die Kleidervorschriften verhaftet – darunter eine Schwangere. Sie wurden tagelang festgehalten und teilweise nur freigelassen, nachdem sie sich schriftlich zur vorgeschriebenen Verschleierung verpflichteten. Gegen die Proteste gingen die Taliban mit Schusswaffen, Knüppeln und Peitschen vor. Mindestens ein Junge wurde getötet, mehrere Menschen verletzt. Die Taliban haben eigene weibliche Sittenpolizei-Einheiten aufgestellt. Frauen dürfen nur noch voll verschleiert (Augen als einzig sichtbarer Körperteil) in die Öffentlichkeit.
Der Europäische Gerichtshof hat 2024 bestätigt: Die diskriminierenden Maßnahmen der Taliban gegen Frauen erreichen die Schwelle zur Verfolgung. Die Menschenwürde von Frauen wird systematisch beeinträchtigt.
GEAS: Systematische Verschärfung des Asylrechts
Die Umsetzung der GEAS-Reform in nationales Recht ist keine technische Anpassung, sondern eine deutliche Verschärfung. Amnesty International nennt sie menschenrechtswidrig und einen erheblichen Rückschritt. Künftig können fast alle Schutzsuchenden inhaftiert werden – unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder oder unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Juristinnenbund warnen: Das Gesetz geht teilweise über das unionsrechtlich Erforderliche hinaus und schwächt den Schutz bei geschlechtsspezifischer Verfolgung – entgegen der Istanbul-Konvention und der EuGH-Rechtsprechung.
640 gebrochene Zusagen und das Bundesverfassungsgericht
Besonders eklatant: Nach der Machtübernahme der Taliban 2021 hatten frühere Bundesregierungen besonders gefährdeten Afghanen (z. B. Frauenrechtsaktivistinnen, Ortskräfte, Menschenrechtsverteidiger) individuelle Aufnahmezusagen erteilt – vor allem über die „Menschenrechtsliste“ und das „Überbrückungsprogramm“. Diese 640 Personen hatten sich während der Stationierung deutscher Truppen in Afghanistan besonders für Menschenrechte und Demokratisierung eingesetzt und dabei mit der deutschen Regierung zusammengearbeitet. Der Einsatz wurden fast 20 Jahre von der Mehrheit im Bundestags getragen. Nach dem Abzug der Bundeswehr 2020 warteten diese 640 Personen mehr als 5 Jahre vergeblich auf die Einlösung des Versprechens.
Die aktuelle Regierung unter Merz/Dobrindt setzte diese Programme 2025 aus und erklärte im Dezember 2025 die verbliebenen rund 640 Zusagen pauschal für ungültig. Begründung: Es bestehe kein politisches Interesse mehr an der Aufnahme.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Juli 2026, dass diese pauschale Rücknahme willkürlich und damit verfassungswidrig war. Eine pauschale Rücknahme verstößt gegen das Willkürverbot. Eine einmal erteilte individuelle Zusage darf nicht einfach pauschal widerrufen werden – jeder Fall muss einzeln geprüft werden.
Amnesty und andere fordern einen Abschiebestopp: Die Lage bleibt katastrophal; zurückgeschickte Männer riskieren Verfolgung wegen „Verwestlichung“. Die Regierung verfolgt das Schicksal der Abgeschobenen nicht systematisch nach.
Dobrindt reagierte nicht mit Korrektur, sondern mit weiterer Ausweitung.
Kritik von allen Seiten
Der hessische Flüchtlingsrat nennt die Aufhebung aller bisherigen Einschränkungen „unverantwortlich“. Die Bundestagsabgerordnete Clara Bünger (Die Linke) sieht eine schrittweise Normalisierung, die gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften verstößt. Dobrindt kontert mit der Bemerkung, es gebe „eine eindeutig unterschiedliche Wahrnehmung“. Afghanistan sei kein sicheres Land: Frauen würden systematisch entrechtet, Kritiker verfolgt und unterdrückt. Niemand dürfe dorthin abgeschoben werden.
Besonders verurteilt Bünger die Zusammenarbeit mit den Taliban. Direkte oder technische Gespräche sowie die Zulassung von Taliban-Vertretern in Deutschland legitimierten ihrer Ansicht nach ein
extremistisches Regime. Sie fordert einen sofortigen Stopp jeder Kooperation.
Rechte Narrative werden bedient
Mehrere Menschenrechtsorganisationen werfen der Bundesregierung vor, mit ihrer Afghanistan-Politik rechte Narrative zu bedienen und die AfD zu stärken. Die ständige Betonung, man schiebe „nur Straftäter“ ab, sei von Anfang an ein strategischer Vorwand gewesen. Ziel sei es gewesen, Abschiebungen nach Afghanistan schrittweise wieder salonfähig zu machen und den betroffenen Personenkreis auszuweiten.
Bünger selbst formulierte es klar: Die Bundesregierung habe Straftäter von Beginn an nur als Vorwand genutzt, um Abschiebungen in das „Folterregime der Taliban“ zu normalisieren. Pro Asyl spricht in ähnlichem Ton von einer bewussten Strategie: Zuerst würden „besonders unbeliebte Personengruppen als Türöffner“ eingesetzt, um Deals mit den Taliban zu legitimieren. Geschäftsführerin Helen Rezene kritisiert, Deutschland normalisiere damit ein international geächtetes Regime, das Frauen entrechte und Oppositionelle verfolge. Auch Amnesty International warnt vor einer Verrohung der Migrationspolitik und der Normalisierung von Menschenrechtsverletzungen sowie der Zusammenarbeit mit den Taliban.
Der Vorwurf lautet damit: Die Fokussierung auf Straftäter diente vor allem dazu, politische und rechtliche Hemmschwellen abzubauen – mit dem Ziel, Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich wieder zu etablieren und zu normalisieren.
Abschiebungen als politisches Signal: Wenn Islamismus und Demokratie aufeinandertreffen
Die schrittweise Normalisierung von Abschiebungen nach Afghanistan folgt einem klaren Muster: Zuerst werden Straftäter zurückgeführt, um politische und rechtliche Hemmschwellen abzubauen. Danach wird der Kreis der Betroffenen ausgeweitet. Dieses Vorgehen ist kein Zufall, sondern strategisch angelegt – und es dient als Blaupause für weitere Länder.
Besonders deutlich wird das bei Syrien. Schon kurz nach dem Sturz Baschar al-Assads erklärte die Bundesregierung den Bürgerkrieg für beendet und stellte Rückführungen in Aussicht – zunächst von Straftätern, perspektivisch jedoch weit darüber hinaus. Die neue Macht in Damaskus steht ideologisch dem Islamismus nahe und teilt zentrale demokratische Werte wie Religionsfreiheit, Gleichberechtigung oder politische Vielfalt nicht. Dieses konnte die Weltöffentlichkeit an den Vorgängen und Kämpfen um Rojava gute verfolgen. Dennoch bereitet die Bundesregierung den Weg für Abschiebungen.
Beim Iran ist die Lage schwieriger. Das theokratische Regime kooperiert kaum, die Menschenrechtslage ist katastrophal, und mehrere Bundesländer haben Abschiebestopps verhängt. Eine systematische Ausweitung wie bei Afghanistan oder Syrien ist hier derzeit kaum möglich, aber die zukünftige Entwicklung ist unklar.
Gemeinsam ist diesen Staaten eine islamistische oder autoritär-religiöse Ideologie, die mit den Grundwerten einer offenen Demokratie unvereinbar ist: die systematische Unterdrückung von Frauen, die Verfolgung von Oppositionellen, die Ablehnung individueller Freiheitsrechte und die Unterordnung des Rechts unter religiöse Dogmen. Die politische Botschaft der aktuellen Abschiebepolitik lautet dennoch: Wer ausreisepflichtig ist, soll auch in solche Systeme zurückkehren können – unabhängig davon, wie weit deren Herrschaftsverständnis von unseren Verfassungsprinzipien entfernt ist.
Menschenwürde und Menschenrechte als Worthülse
Das Grundgesetz beginnt mit dem Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Keine Ausnahme für Straftäter, für Afghanen, für Männer oder für Kinder. Die Regierung unter Merz und Dobrindt macht diesen Satz in der Praxis zur leeren Formel. Sie schiebt Menschen in ein Land, in dem Folter, Verschleppung und Hinrichtungen dokumentiert sind. Sie verhandelt mit den Taliban, ignoriert Gerichtsurteile und setzt eine Asylreform um, die Schutzsuchende systematisch entrechtet und inhaftiert.
Das ist keine bloße „Ordnungspolitik“. Es ist die bewusste Entscheidung, Menschen in die Hände eines Regimes zu liefern, das die Menschenrechte mit Füßen tritt – und dafür den politischen Preis
der Aufwertung der Taliban zu zahlen. Die Regierungskoalition gibt dem Druck von rechts nach mehr Abschiebungen nach und verliert dabei den Blick auf die eigenen grundrechtlichen und
menschenrechtlichen Maßstäbe.
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Taryon (Montag, 27 Juli 2026 12:28)
Danke für diesen Beitrag, Tomi! Wer sich mit Islamisten gemein macht, kann sich nicht Antifaschist nennen. Das tun Merz und Dobrindt aber ohnehin nicht – die sind schließlich auch nicht links.
Die Entwicklung in Afghanistan und die unmenschliche Abschiebepolitik der Bundesregierung werden in der Öffentlichkeit nur am Rande besprochen. Jede Stimme, die sich dazu politisch kritisch äußert, ist deshalb eine wichtige Stimme.