"Noch einmal 2.500 €" – CDU-Rechnen für Fortgeschrittene

Worte schaffen Wirklichkeit – oder Verwirrung? Die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis in der Kritik: Geldflüsse, Wortakrobatik, Unklarheiten und politische Intransparenz

Diese drei Fälle, die in den letzten Monaten aus der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis bekannt geworden sind, könnten nur die Spitze eines riesigen Eisbergs sein.

"Der Verfasser dieses Blogs weist darauf hin, dass es sich bei den geschilderten Vorgängen um nicht abschließend geklärte Sachverhalte handelt. Dieser Text ist als einen Kommentar und Meinung dazu zu verstehen. Für alle, die darin genannten und involvierten Personen gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.“ 

1. Der Fall Caroline Bosbach: "noch einmal 2.500 Euro" oder "noch weitere 2.500 Euro" ... ?

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach und der CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis geraten in die Schlagzeilen. Auslöser ist eine interne Anzeige: Ein früherer CDU-Mitarbeiter erklärt in einer eidesstattlichen Versicherung, auf Wunsch von Caroline Bosbach eine fingierte Rechnung über 2.500 Euro gestellt zu haben. Der Betrag sei anschließend in bar und ohne Quittung an Bosbach übergeben worden – aus Parteimitteln. Die angebliche Barzahlung erfolgte Anfang 2025. Siehe TV-Bericht von RTL.de/N-TV.de bei Youtube hier: https://youtu.be/TF1bbVUSj-s?si=k_FidovfRivXvFh2


Caroline Bosbach bestreitet die Vorwürfe kategorisch. In einer öffentlichen Stellungnahme (Instagram) und über ihre Anwälte (Web) bezeichnet sie den Vorgang als Teil einer "perfiden Rachekampagne".

Brisant wird es durch eine Formulierung aus dieser Stellungnahme (hier in Instagram und Web):

"Unmittelbar nach dem Aufkommen der fingierten Vorwürfe hat Frau Bosbach zusätzlich noch einmal 2.500 Euro an die CDU überwiesen, um jegliche Zweifel zu beseitigen und selbst einen in Wahrheit nie entstandenen, rein hypothetischen Schaden auszugleichen." (Zitat aus Instagram)


In Facebook schreibt Frau Bosbach von "zusätzlich weitere 2500 €" und auch ihr Anwalt schreibt in X von "zusätzlich weitere 2500 €". (Quellen siehe Textlinks)

Juristisch und sprachlich ist diese Aussage heikel. Die Kombination "zusätzlich noch einmal" oder "zusätzlich weitere" impliziert eindeutig eine zweite Zahlung in Höhe von 2.500 Euro. (Sind es möglicherweise also 5.000 €, die an die CDU gegangen sind?) Laut Auskunft des CDU-Kreisverbands sowie übereinstimmender Medienberichte (WDR, Kölner Stadt-Anzeiger) ist bisher jedoch nur eine einzige Zahlung am 15. Juli 2025 dokumentiert – mit dem Verwendungszweck "Spende/Wahlkampf". Vielleicht diente die Wortwahl der Anwälte auch nur der zweckhaften Verwendung rhetorischer Verstärkung oder es war einfach nur ein sprachlicher Fehler in einem Schriftsatz eines hochbezahlten Fachanwalts?

Auch N-TV.de schreibt noch am 25.07.2025 um 15:18 Uhr in einer Überschrift "Bosbach zahlt "nicht entstandenen Schaden" doppelt zurück".

Die sprachliche Diskrepanz und die Frage des genauen Zeitpunkts der Zahlung bleiben derzeit ungeklärt. Sollte es bei einer einzelnen Zahlung geblieben sein, könnten die verwendeten Formulierungen missverständlich wirken. In juristischer Hinsicht wäre dann zu prüfen, ob hierdurch ein unzutreffender Eindruck gegenüber der Öffentlichkeit oder den Ermittlungsbehörden entstanden sein könnte – insbesondere im Hinblick auf die Entkräftung des Vorwurfs einer möglichen Vorteilsnahme.

Update 6.8.2025:
In einer Erklärung vom 5.8.2025 erklärt Frau Bosbach in einer Videobotschaft auf Instagram, dass sie 2.500 € an die CDU überwiesen hat, ohne eine Wort über die doppeldeutigen Aussagen in ihren vorangegangen Erklärung zu verlieren.  Diese Erklärung wurde fast Wortgleich per Text-Mail von der CDU RBK an alle CDU Mitglieder RBK verbreitet. Damit scheint die Summe von 2.500 € klar zu sein, denn auch der CDU-Kreisverband widerspricht dem nicht.

 

Laut Parteiengesetz (§ 25 PartG) müsste eine zweite Spende über 2.500 Euro ordnungsgemäß dokumentiert werden. Das ist bisher nicht der Fall, denn die CDU-RBK schreibt in einer Erklärung vom 25.07.2025 (nach 20:15 Uhr) bisher nur von einer Zahlung. Das kann sich in den nächsten Tagen aber noch ändern, denn Erklärungen von Frau Bosbach in Facebook  stammt vom 25.07.2025 um 1 Uhr morgens (siehe Zeitstempel Facebook). Vielleicht wurde das Geld erst wenige Minuten vor dieser Veröffentlichung angewiesen und wurde am Abend eines Freitags noch nicht bei der CDU verbucht, so wie die erste Zahlung zehn Tage zuvor ja geschehen ist?

Zur Notwendigkeit der Zahlungen und dem "Schaden"
Leistung erbracht oder nicht erbracht?

Auch entsteht eine Ungereimtheit zum Thema Schaden. Nach den Anwälten sei nie ein Schaden entstanden, da alle Leistungen dokumentiert und abgerechnet worden seien. Trotzdem habe Bosbach mindestens eine (2.500 €) oder möglicherweise sogar zwei Zahlungen geleistet, die rein hypothetisch und prophylaktisch wirken sollen – als Zeichen der Verantwortlichkeit.

Das ist mindestens ein rhetorischer Widerspruch: Zahlung für Schaden, der nach eigener Darstellung nicht existiert. Die Anwälte betonen Verantwortung und proaktives Handeln – mit implizierter zweiter Zahlung – ohne klare Belegstruktur. Es wird nicht klar, warum diese Zahlung geleistet wurde. Die Anwälte schreiben wörtlich, dass eine Leistung erbracht wurde: "Es gab von Vornherein keine Scheinrechnung und keinen Schaden für die CDU, sondern der mit dem entlassenen Ex-Mitarbeiter unserer Mandantin kooperierende und eng befreundete Wahlkampfhelfer hat nachweislich alle von ihm gegenüber der CDU abgerechneten Leistungen erbracht."


An anderer Stelle wird es zumindest von der CDU RBK in ihrer Stellungnahme wiederum so dargestellt, dass für eine angebliche Rechnung keine wirkliche Leistung erbracht wurde, was ja faktisch einen Schaden bedeuten würde, denn wie in allen Darstellungen klar wurde, sind ja irgendwie 2.500 € aus der Kasse der CDU zumindest zeitweise in andere Hände gelangt.

Hier ist Aufklärung über "Leistungen" und "Geldfluss" dringend notwendig. Wenn 2.500 € oder 5.000 € an die CDU gegangen sind, egal mit welcher Bezeichnung, gibt es ja an einer Stelle dennoch irgendwo ein "finanzielles Defizit" oder sind es "Spenden", so wie es von Frau Bosbach an die CDU angewiesen wurde? Egal wie das zu bewerten ist, ist dieses wohl ursächlich durch den medienwirksamen Vorgang entstanden.


Update 29.07.2025 - 6:40 Uhr
Stern.de schreibt dazu am 28.07.2025 Zitat: "Nach Informationen von RTL/ntv und stern soll Bosbach die Rechnung in einer internen CDU-Chatgruppe selbst zur Zahlung freigegeben haben. Ein hochrangiges Mitglied des Kreisvorstands bestätigte, dass die Partei die Rechnung daraufhin offenbar nicht weiter prüfte."

"Rhetorisch aggressiv"?

Besonders auffällig ist die Wortwahl in der anwaltlichen Stellungnahme von Frau Bosbach, in der die Rede ist von: „einer perfiden Rachekampagne“, "Strafantrag", „fingierten Vorwürfen“,  „zusätzlich noch einmal 2.500 Euro“, um „einen in Wahrheit nie entstandenen, rein hypothetischen Schaden“ auszugleichen


Diese Aussagen sind rhetorisch aggressiv, juristisch aufgeladen und wirken in ihrer Härte wie ein gezielter Befreiungsschlag – weniger wie eine sachliche Einordnung. Die Formulierung „noch einmal“ suggeriert eine weitere Zahlung – was nahelegt oder zumindest eine kommunikative Unsauberkeit offenbart, die beabsichtigt ist.

Die Strategie ist klar: Abschrecken statt aufklären, delegitimieren statt Transparenz. Diese Sprache der Anwälte erzeugt mehr Verwirrung als Klarheit – und könnte langfristig dem Vertrauen in die Aufrichtigkeit der Darstellung schaden. Hier wäre mehr Sachlichkeit sicher geboten. Wer in der Öffentlichkeit auf diese Weise agiert, sollte sich der politischen Verantwortung für jede Formulierung bewusst sein – gerade als Bundestagsabgeordnete. Die Erklärung war nicht deeskalierend, sondern eskalierend – juristisch durchkalkuliert und möglicherweise doch politisch unklug. Und sie wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. In der öffentlichen Wahrnehmung bleiben Punkte zumindest unklar, wie auch der Kölner Stadt-Anzeiger am 25.07.2025 berichtet wörtlich. "Gleichwohl bleiben etliche Fragen offen. Keine Stellungnahme des Rechtsanwalts gibt es dazu, warum Caroline Bosbach überhaupt die 2500 Euro in bar von dem Mitarbeiter annahm. Im Schreiben des Rechtsanwalts heißt es: Zitat: „... Der Mitarbeiter hat die Zahlung an unsere Mandantin aus seinen privaten Geldmitteln geleistet.“ Was das Ganze noch weniger verständlich macht.
Zumal schon die Summe von 2500 Euro, die in einem Kuvert persönlich bei Caroline Bosbach abgegeben worden sein sollen, einen stutzen lässt. Die Politikerin hat in ihren Bundestagswahlkampf – mit Unterstützung ihres Vaters – viele Tausend Euro aus privaten Mitteln investiert. Und dann soll sie wegen der vergleichsweise geringen Summe 2500 Euro eine kriminelle Aktion zulasten ihrer Partei lanciert haben?

Die CDU in Rhein-Berg hat den Mitarbeiter, der das Geld überbrachte, inzwischen entlassen. Warum soll er – wie er an Eides statt erklärt – überhaupt eine fingierte Rechnung gestellt haben?" (Zitat Ende)

Wer hat wann, wo, von wem, welches Geld angenommen? Lebkuchen?

Der Kölner Stadt-Anzeiger fragt später am 28.07.2025 immer noch nach, weil es scheinbar auch nach 3 Tagen keine soliden Antworten an den KStA dazu gab, den die Redaktion für ausreichend hielt. Der KStA schreibt wörtlich:

"Dabei ist es vor allem ein Fakt, für den es bisher keine Erklärung gibt: "Warum hat Caroline Bosbach die 2500 Euro überhaupt angenommen? Denn dass sie das Geld angenommen hat, wird auch von ihren Rechtsanwälten bestätigt. Das klingt dann so: „Unsere Mandantin erhielt kein Geld von der CDU, sondern von Herrn Y. (dem CDU-Mitarbeiter - Anm. d. Red). Und Herr Y. hat die Zahlung an unsere Mandantin aus seinen privaten Geldmitteln geleistet.“ Eine Szene wie aus einem Politikthriller über Korruption: Ein CDU-Mitarbeiter überreicht der Bundestagsabgeordneten 2500 Euro in bar in einem Kuvert in ihrer Wohnung.

Es gibt keine Erklärung von Caroline Bosbach für diese Geldannahme, sondern immer nur den Verweis auf ihre Rechtsanwälte. Da ja auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet ist, ist gar nicht abzusehen, wann wirklich Klarheit in den Fall kommt. Wie es aussieht, wird es an den Wahlkampfständen der CDU in Rhein-Berg weiter nur am Rande um Lokalpolitik gehen." (Zitat KStA Ende)

Der Anwalt von Frau Bosbach verlinkt in Twitter/X einen Artikel aus BILD.de vom 25.07.2025 und kommentiert diesen mit "Die @BILD berichtet sauber über die Vorwürfe gegen Caroline Bosbach:" Bild.de schreib darin: "Die Auszahlung soll über einen CDU-Mitarbeiter erfolgt sein. In Chat-Verläufen sei statt von Geld nur von „Lebkuchen“ die Rede – als Codewort. Ein ehemaliger Vertrauter der Abgeordneten bestätigte den Redaktionen in einer eidesstattlichen Versicherung, dass die Geldübergabe in Bosbachs Wohnung stattgefunden hätte." (Zitat Ende)  

Update 28.07.2025 - 15 Uhr: 
Auch das Bürgerportal Bergisch Gladbach in-gl.de berichtet am 28.07.2025, dass es sich bei der Zahlung von Frau Bosbach an die CDU keineswegs um eine „Rückzahlung“ handelt. Das betont ihre Anwalt in einer Stellungnahme gegenüber dem Bürgerportal. Er argumentiert wie folgt: Zitat aus dem Bürgerportal, wobei die Namen der beteiligten mit "Paul" anonymisiert wurden: „Voraussetzung dafür, dass unsere Mandantin Geld an die CDU hätte „zurückzahlen“ können, wäre, dass sie unmittelbar oder mittelbar von der CDU Geld erhalten hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall gewesen.

Unsere Mandantin erhielt kein Geld von der CDU, sondern von „Paul“*. Und „Paul“ hat die Zahlung an unsere Mandantin aus seinen privaten Geldmitteln geleistet.

Wie „Paul“ nach Erhalt seiner Vergütung für die ordnungsgemäß in Rechnung gestellten Dienstleistungen sein Geld verwendet hat, entzieht sich der Einflusssphäre der CDU. Es handelte sich nach der Überweisung des Geldes um rechtmäßig erlangtes Geld von „Paul“, nicht mehr um „Geld der CDU“.

Daher kann weder die Rede davon sein, dass unsere Mandantin Geld „an die CDU zurückgezahlt“ habe, noch dass sie Geld von der CDU erhalten hat.“
Auch hier wird zum Ausdruck gebracht, dass eine Dienstleistung "ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurde". Hier fehlt eine Erklärung, warum 2.500 € überhaupt übergeben wurden, denn das würde sich der Einflusssphäre der CDU entziehen?

 

Auch die CDU-NRW ist irritiert!

In der nordrhein-westfälischen CDU wird der Fall Caroline Bosbach aufmerksam verfolgt. Eine digitale Sondersitzung des CDU-Kreisverbands Rheinisch-Bergischer Kreis am Freitagabend (25.07.2025) endete ohne öffentlich bekanntes Ergebnis. Nach Angaben aus Parteikreisen nahmen mehrere Vorstandsmitglieder teil, ebenso ein Anwalt, der Caroline Bosbach in der Angelegenheit vertritt. Die Sitzung dauerte rund zwei Stunden.


Aus Teilnehmerkreisen hieß es gegenüber den Medien, dass innerhalb des Vorstands unterschiedliche Auffassungen zur Bewertung des Falls geäußert worden seien. Zudem wurde bedauert, dass Bosbach der Einladung zur Teilnahme nicht gefolgt sei, so N-TV.de am 26.07.2025 unter der Überschrift "Caroline Bosbach bleibt Krisensitzung in eigener Sache fern"

N-TV.de berichtet weiter, dass es darüber zu Unmut in der CDU gekommen sei und: "Die Vorwürfe konnte der Anwalt Bosbachs in der Runde offenbar nicht ausräumen." Wurden Belege dazu, von denen ja an anderer Stelle dir rede war, vorgelegt? Im gleichen Beitrag vom 26.07.2025 schreibt N-TV.de: "Bosbach bestreitet zudem, eine Scheinrechnung in Auftrag gegeben zu haben, wie vom früheren Mitarbeiter behauptet. Dessen Wahlkampfhilfe sei tatsächlich geleistet worden, erklärt ihr Anwalt, sie sei auch dokumentiert. Belege für diese Darstellung konnte Bosbachs Anwalt allerdings bislang nicht vorlegen, auch in der Krisensitzung des Kreisverbands offenbar nicht. Die Partei geht weiter von einer Scheinrechnung aus. Sie hat dem Mitarbeiter gekündigt und ihn aufgefordert, der CDU den Rechnungsbetrag zu erstatten." Zitat Ende.


Nach der Sitzung veröffentlichte der Kreisverband CDU RBK am 25.07.2025 eine schriftliche Erklärung, in der es hieß: „Aufklärung und strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts liegen nun bei der Staatsanwaltschaft.“ Man habe entsprechende Unterlagen übergeben und sei „an einer raschen und vollständigen Aufklärung interessiert“, der man sich verpflichtet sehe.


Mögliche strafrechtliche Relevanz:

  • Untreue (§ 266 StGB): Wenn Parteivermögen unberechtigt für private Zwecke entnommen wurde.
  • Betrug (§ 263 StGB): Wenn durch eine fingierte Rechnung ein Vermögensvorteil erschlichen wurde.
  • Vorteilsannahme (§ 331 StGB): Wenn Parteigelder im Kontext der politischen Funktion verwendet wurden.

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt. CDU und Frau Bosbach sind gehalten, dies aufzuklären, was ja sicher leicht möglich ist, wie in der anwaltlichen Erklärung ja beschrieben..

Update 28.07.2025 16:08 Uhr:

Ein nun neu in diesem Zusammenhang genannter Name wirft ein interessantes Licht auf die Vorgänge und könnte zur besseren Einordnung des Gesamtbildes beitragen. Siehe hier einen Kommentar dazu.  Auch in den Kommentaren auf dem Facebook-Konto von Frau Bosbach wurde diese Person bereits erwähnt. Dort äußert ein Nutzer Y.K. sich so: „Das war doch klar, dass XY dich da reinreiten und irgendwann ans Messer liefern würde. Der war ja immer schon brandgefährlich! Warum hast du den überhaupt eingestellt?“ Hier drunter Kommentare durchsuchen. Das passt auch zu der Recherche im Bürgerportal IN-GL zu einem der anonymen Herren.

 

Es ist bemerkenswert, dass dieser politische Zusammenhang bisher in der öffentlichen Debatte nicht thematisiert wurde. Wenn es im Arbeitsumfeld von Frau Bosbach zu schweren Spannungen gekommen ist, wie ja deutlich wird, kann dies zumindest erklären, warum ihr Anwalt in seiner Stellungnahme eine so klare und juristisch scharfe Sprache gegen die betreffende Person wählt. In diesem Licht erscheinen auch Vermutungen über interne Konflikte oder mögliche politische Motive nicht völlig unbegründet und macht die Aussagen des Anwalts von Frau Bosbach durchaus glaubwürdiger. 
 

Für die Öffentlichkeit bleibt tatsächlich interessant, was das wirklich im Vorfeld los war und macht neugierig, was im Büro der Bundestagsabgeordneten vorgefallen ist, dass ihr Anwalt so harte Geschütze auffährt? 

 

Ungeachtet dessen bleiben zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Eine offene Aufarbeitung, beispielsweise im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von Frau Bosbach und dem CDU-Kreisverband, wäre ein wichtiges Signal der Transparenz. Dort könnten Namen und Zusammenhänge benannt sowie die Fragen nach dem „Wie, was, wann, wer, wieviel und weshalb?“ offen adressiert werden.  

Zumindest die Öffentlichkeit im Bergischen Land hat darauf einen Anspruch und das gilt auch für die Wähler:innen in Köln. Auch da muss es innerhalb der CDU ja schon vorher zu komplexen Problemen gekommen sein. Was war das los? 

 

Denn auch wenn die Summe von “nur” 2.500 Euro im Mittelpunkt steht – es geht längst um mehr als nur diesen Betrag: Es geht um Vertrauen, politische Verantwortung und die notwendige Klärung eines komplexen Vorgangs.


2. Das sogenannte "Schleusernetzwerk NRW" und Spenden an die CDU-RBK


Nur vor wenigen Monaten sah sich der CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis auch mit Fragen zur Herkunft früherer Parteispenden konfrontiert. Nach einem Bericht des Bürgerportals in-gl.de (15.5.2024) gingen zwischen 2020 und 2023 drei Einzelspenden in Höhe von jeweils 9.990 Euro auf das Konto des Kreisverbands ein.

Die Spenden stammten demnach von einem Frechener Anwalt, der Medienberichten zufolge in Verbindung mit laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit einem mutmaßlich illegalen Aufenthaltsnetzwerk steht. Die Gesamtsumme belief sich auf 29.970 Euro – jeweils unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungsschwelle von 10.000 Euro gemäß Parteiengesetz (§ 25 PartG).


Nach Angaben der CDU waren die Spenden für den Landtagswahlkampf bestimmt, unter anderem zur Unterstützung von NRW-Innenminister Herbert Reul. Nachdem der Hintergrund des Spenders bekannt wurde, wurden die Zuwendungen nachträglich "zurückgezahlt". Der Kreisverband leitete zudem eine interne Prüfung des Vorgangs ein.

In diesem Zusammenhang wurden parteiintern wie auch öffentlich Fragen zur Transparenz aufgeworfen, insbesondere zur gestückelten Struktur der Spendenbeträge. Kritisch diskutiert wurde unter anderem:

  • Ob durch die Aufteilung der Beträge eine Offenlegungspflicht umgangen wurde,

  • warum die Herkunft der Spenden nicht bereits bei Eingang näher geprüft wurde,

  • und ob strukturelle Schwächen im Umgang mit Parteispenden vorliegen.

Transparency International Deutschland nahm den Fall zum Anlass, erneut eine Reform des Parteiengesetzes zu fordern, insbesondere eine Absenkung der Schwelle zur Veröffentlichung von Spenden auf 2.000 Euro.


3. Der Fall Ambrosini: Stille statt Offenheit

Im Frühjahr 2024 kam es zu einem anderen politischen Eklat im CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis. Gegen Fabrice Ambrosini, stellvertretender CDU-Kreisvorsitzender und Mitglied der Jungen Union, wurde parteiintern ein Abwahlantrag vorbereitet. Hintergrund waren unter anderem Vorwürfe und Anschuldigungen laut internen Quellen auch ein interner CDU-Prüfbericht (liegt vor), welcher Unregelmäßigkeiten in der Finanzführung der Jungen Union Rheinisch-Bergischer Kreis aufzeigt.

Ambrosini trat zurück, bevor es zur Abstimmung kam. Eine öffentliche Erklärung oder öffentliche Aufklärung zu den Vorwürfen und Hintergründen erfolgte nicht. Kritiker:innen sprechen von einem "systematischen Wegsehen" innerhalb des Kreisverbands und Täuschung der Öffentlichkeit, statt Transparenz. Tatsächlich wurde dieses wohl auch von Anwälten aktiv verhindert.


Obgleich die CDU ihn als JU-Mitglied einst als konservativ einordnete, war sein Umgang mit Akteuren aus der rechten Politszene umstritten. Sein Ansehen innerhalb der Partei hat deutlich gelitten. Politisch hat sich Fabrice Ambrosini wohl weit von der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis entfernt. Auf der Liste der "Sachkundigen Bürger:innen der CDU-Fraktion" im Stadtrat Bergisch Gladbach wird Herr Ambrosini weiterhin ganz offiiziell bei der Stadtverwaltung aufgeführt. (Stand: 09.07.2025 laden bei bergischgladbach.de).

Siehe dazu: "CDU RBK nachgefragt: Der nette „Rechts-Konservative“ von nebenan!"

Die CDU RBK wäre gut beraten, diese offenen Punkte endlich in der Öffentlichkeit transparent zu machen.

4. Einordnung: System CDU Rheinisch-Bergischer Kreis?


[Kommentar und Meinung] Es zeichnet sich ein bedenkliches Muster ab:

Intransparentes Verhalten bei der Aufarbeitung finanzieller Vorfälle

Rhetorisch überhöhte Verteidigungslinien statt transparenter Kommunikation

Netzwerkeffekte und parteiinterne Loyalitäten statt institutioneller Aufklärung

Der CDU-Kreisverband RBK steht exemplarisch für strukturelle Schwächen in der politischen Kultur: Verantwortung wird überformt von strategischer Kommunikation, Rechenschaft durch Deutungshoheit ersetzt.

Statt auf Offenheit und Klarheit zu setzen, setzen die CDU und ihre Vertreter auf anwaltliche Schreiben, die auch immer wie Drohungen erscheinen und wohl auch die Wirkung erzielen sollen, Kritiker:innen oder sogar Satire zum Schweigen zu bringen. Wir werden sehen, ob das funktioniert, ob die Presse zu den Sachverhalten weiter recherchieren wird oder ob diese Angelegenheit in den Fluten der Vergessenheit versinken wird und nichts davon am Ende aufgeklärt wird.


Gerade in einer Partei, die sich als "Union der Werte" präsentiert, wirken diese Vorgänge wie ein Offenbarungseid.


Endlich Aufklärung oder weiteres Schweigen?

 

Die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis muss sich der Frage stellen, ob sie an transparenter Aufklärung und innerparteilicher Erneuerung interessiert ist. Die Fälle Bosbach, Schleusernetzwerk und Junge Union RBK-Kasse haben in wenigen Monaten das Vertrauen in die politische Kultur der Region erschüttert.


Es braucht Transparenz. Es braucht Aufarbeitung. Und es braucht politischen Mut – jenseits der Parteiräson.

Die offenen Fragen aus dem Medien und wieviel wann wo von wem an wen gezahlt wurde, sollten öffentlich aufgeklärt werden. In den Erklärungen wurde betont, dass die Vorwürfe vollständig belegbar und nachweisbar seien. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, dass entsprechende Nachweise zeitnah offengelegt werden. Eine gemeinsame Pressekonferenz von Frau Bosbach und dem CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis könnte dazu beitragen, Transparenz zu schaffen und offene Fragen im direkten Austausch mit Journalistinnen und Journalisten öffentlich zu klären.

 

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