Ein Jahr Wohnraumschutzsatzung Bergisch Gladbach – viel beschlossen, nichts passiert

Wohnraumschutz darf kein Papiertiger bleiben! Wir brauchen 1.500 neuen bezahlbaren Wohnraum bis 2030.

Fast ein Jahr nach dem Beschluss der Wohnraumschutzsatzung (10.12.2024) herrscht in Bergisch Gladbach Funkstille. Von den großen Ankündigungen, Leerstand zu bekämpfen und zweckentfremdete Wohnungen wieder dem Markt zuzuführen, ist praktisch nichts umgesetzt worden – die Umsetzung wird offenbar vom zuständigen Beigeordneten blockiert. Die Lage für Wohnungssuchende in Bergisch Gladbach verschärft sich weiter.

 

Weder liegen aktuellere Zahlen über erhobenen Leerstand, eingeleitete Verfahren, umgesetzte Maßnahmen, noch über Sanktionen oder freigegebenen Wohnraum vor. Die Verwaltung hat bislang keinen öffentlichen Bericht vorgelegt, keine aktuellen Kennzahlen veröffentlicht und keine Fortschritte dokumentiert. Stattdessen scheint die Satzung – kaum verabschiedet – direkt in der Schublade der zuständigen Verwaltungseinheit verschwunden zu sein. Faktisch ist nichts geschehen – außer vielen Buchstaben und warmer Luft im Stadtrat. 

Bereits bei der Verabschiedung war absehbar, dass die Stadt nicht das nötige Personal einsetzen wollte, um die neuen Regelungen überhaupt durchzusetzen. Der entscheidende Passus, der Leerstand ab sechs Monaten erfassen und Maßnahmen dagegen ermöglichen sollte, wurde schon im Entwurf gestrichen – mit der Begründung, die Verwaltung könne das „personell nicht leisten“. Damit wurde das schärfste Instrument der Satzung gleich zu Beginn entschärft, bevor es überhaupt zum Einsatz kommen konnte.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Laut Daten aus dem Jahr 2022 standen in Bergisch Gladbach über 900 Wohnungen länger als sechs Monate leer – drei Viertel davon sogar länger als ein Jahr. Diese Lage hat sich drei Jahre später noch deutlich verschärft. Doch statt diesen Missstand aktiv anzugehen, wurde das Thema nach dem Beschluss einer „Satzung“ im Stadtrat still beerdigt. Keine systematische Erfassung, keine Kontrolle, keine Konsequenzen, keine Verbesserung der sozialen Lage der betroffenen Menschen. Die Spekulation geht unbeeindruckt weiter – und die Mieten steigen in schwindelerregende Höhen. Wie erwartet sind nur Lippenbekenntnisse übriggeblieben.


Haus & Grund: Lobby der Vermieter statt Partner im Wohnraumschutz


Während Mieterinnen und Mieter unter steigenden Preisen leiden, blockiert Haus & Grund jede ernsthafte Maßnahme zum Schutz von Wohnraum. Die angeblich „bürokratische“ Wohnraumschutzsatzung wird vom Verband als überflüssig abgetan – in Wahrheit aber gefährdet sie die Profitinteressen der großen Immobilieneigentümer, die von hohen Mieten und leerstehenden Luxusobjekten profitieren.


Haus & Grund tritt regelmäßig als Interessenvertretung der Vermieter auf, nicht als Partner einer sozialen Stadtpolitik. Anstatt Verantwortung für den angespannten Wohnungsmarkt zu übernehmen, wird Stimmung gegen jede Regulierung gemacht, die Renditen einschränkt oder Spekulation mit dem Grundrecht auf Wohnen unattraktiv machen könnte.


Linke Kommunalpolitik hält dagegen:


Wohnen ist ein Grundrecht – kein Geschäftsmodell. Wer Wohnungen leerstehen lässt, während Menschen keine Bleibe finden, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Zeit des Laissez-faire muss vorbei sein.


Politisches Wegsehen statt sozialer Verantwortung


Die Wohnraumschutzsatzung sollte ein Werkzeug gegen Wohnungsmangel, Spekulation und Leerstand sein. Stattdessen ist sie zum Symbol für politischen Stillstand geworden. Die Satzung ist nichts weiter als ein Alibi für jahrzehntelange Untätigkeit der Stadtverwaltung, die durch eigene Spekulation auf dem Immobilienmarkt ihre Haushaltslöcher stopft – und damit auf Kosten von wohnungssuchenden Familien Kasse macht und mit „heiligen Investoren“, den Immobilienspekulanten und den Freunden bei Haus & Grund kollaboriert.


Während die Verwaltung klagt, sie habe zu wenig Personal, findet die Stadt weiterhin Millionen für Innenstadt-Verschönerung, Stadtmobiliar und Prestigeprojekte. Für den Schutz bezahlbaren Wohnraums und die soziale Not der Menschen fehlt es angeblich an Geld – für neue Pflastersteine und Blumenkübel ist es immer vorhanden.


Diese Prioritätensetzung ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die in Bergisch Gladbach vergeblich nach einer bezahlbaren Wohnung suchen.


Forderungen an den Stadtrat: Raus aus der Schublade – rein in die Praxis!

Die Wohnraumschutzsatzung Bergisch Gladbach musss überarbeitet werden:

  1. Sofortige Veröffentlichung einer Jahresbilanz und eines Berichts zur Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung mit Zahlen zu Verfahren, Sanktionen und zurückgeführtem Wohnraum.

  2. Aufstockung des Personals im zuständigen Amt um mindestens drei Vollzeitstellen zur Leerstandserfassung, -kontrolle und Umsetzung von Maßnahmen.

  3. Politische Kontrolle durch den Stadtrat: regelmäßige Berichte im Sozialausschuss und öffentlich einsehbare Fortschrittsberichte.

  4. Ein kommunaler Mietendeckel, um weitere Mietsteigerungen zu stoppen und Mieter:innen zu entlasten.

    • Der Stadtrat soll prüfen, in welchen Quartieren Bergisch Gladbachs eine kommunale Mietpreisbegrenzung auf Grundlage des § 556d BGB (Mietpreisbremse) oder über ergänzende Satzungen nach § 5 WiStG (Wirtschaftsstrafgesetz) möglich ist.

    • Ziel ist die Einführung einer Obergrenze für Neuvermietungen und Mieterhöhungen, die sich am örtlichen Mietspiegel orientiert und den Anstieg der Mieten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

    • Darüber hinaus soll die Stadt beim Land NRW auf die Einführung eines landesweiten Mietendeckels nach Berliner Vorbild drängen.

    • Öffentliche und geförderte Wohnungen müssen einer dauerhaften Sozialbindung unterliegen – statt zeitlich begrenzter Förderzeiträume, nach denen Wohnungen wieder dem freien Markt zufallen.

    • Ziel ist, den Anteil bezahlbarer Wohnungen in Bergisch Gladbach bis 2030 auf mindestens 30 % zu erhöhen.

  5. Ein entschlossenes juristisches Vorgehen gegen Leerstand: Eigentümer, die Wohnungen dauerhaft leerstehen lassen, müssen mit Bußgeldern, Zwangsmaßnahmen und letztlich Enteignungen rechnen.

  6. Prüfung des kommunalen Ankaufs von leerstehenden Immobilien, um sie in die Rheinisch-Bergische Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft (RBS) einzugliedern und damit sozial, dauerhaft und gemeinwohlorientiert zu bewirtschaften.

  7. Einleitung von Enteignungsverfahren nach § 85 BauGB, wenn Eigentümer leerstehende Gebäude bewusst verfallen lassen oder die Nutzung als Wohnraum dauerhaft verweigern.

  8. Ein Ende der Prioritätenverschiebung zugunsten von kosmetischen Innenstadtprojekten – bezahlbares Wohnen muss Vorrang haben!

  9. Kommunales Wohnungsbauprogramm Bergisch Gladbach 2030:
    Bau von 1.500 neuen geförderten Wohnungen bis 2030, davon mindestens die Zweidrittel in kommunaler oder genossenschaftlicher Trägerschaft. Die Stadt muss Grundstücke sichern, die RBS stärken, Leerstand aktivieren und die 30%-Sozialwohnungsquote im Baulandmanagement auf 50% erhöhen und festschreiben. 

Fazit

Die Wohnraumschutzsatzung von Bergisch Gladbach ist ein Lehrstück dafür, wie "gute Ideen" wirkungslos gemacht werde: Der rat beschließt sie laut, klopft sich auf die Schulter – und lässt sie dann im Verwaltungsapparat versanden.


Und währenddessen verteidigt Haus & Grund weiter unbeirrt die Renditeinteressen ihrer Mitglieder, als wäre Wohnen ein Spekulationsobjekt und nicht Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht – kein Geschäftsmodell.


Linke Kommunalpolitik in Bergisch Gladbach fordert
, dass die Stadt endlich handelt: Leerstand ahnden, Wohnraum sichern, Eigentum in Verantwortung überführen. Solange der politische Wille fehlt, Regeln auch durchzusetzen, bleibt diese Satzung nichts weiter als Papier mit Hoffnungsspuren. Wohnraumschutz darf kein Alibi sein – das muss gelebt werden.


Tomás M. Santillán

Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach – DIE LINKE

 

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