Kinderrechte und Chancengleichheit bleiben auf der Strecke

OGS-Ausbau in Bergisch Gladbach:

Trotz des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung (OGS) stehen viele Familien in Bergisch Gladbach vor leeren Listen. Während die Stadt den Ausbau plant, werden Eltern auf den Rechtsweg verwiesen – ein Zustand, der soziale Ungleichheit verschärft und politische Versäumnisse auf allen Ebenen offenlegt.

 

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in Bergisch Gladbach ein Rechtsanspruch auf einen Platz in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) für Grundschulkinder der ersten Klasse. Später soll dieser Anspruch auf alle Jahrgangsstufen ausgeweitet werden. Ziel des Rechtsanspruchs ist es, allen Familien eine verlässliche Betreuung zu ermöglichen und Bildungschancen für Kinder zu verbessern.

 

Aktuell ist jedoch unklar, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen, um den Anspruch zu erfüllen. Die Stadt Bergisch Gladbach plant zusätzliche Plätze – rund 200 weitere sollen noch geschaffen werden –, dennoch sind derzeit weniger Plätze verfügbar als ursprünglich vorgesehen. Die Versorgungsquote liegt aktuell bei nur etwa 77 %, während eine Quote von rund 81 % angestrebt war. (Siehe auch dazu Bürgerportail In-GL.de)

 

Die endgültigen Vergabe- und Aufnahmebedingungen werden noch politisch beschlossen: Kriterien könnten unter anderem die Berufstätigkeit der Eltern oder bereits vorhandene Geschwisterkinder sein. Die Stadt arbeitet derzeit mit der Schulbaugesellschaft GL an der Erweiterung bestehender Einrichtungen, an Anmietungen und Neubauten, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Parallel beteiligt sich das Land NRW mit rechtlichen Rahmenbedingungen, Fördermitteln und Lehrerstellen. Die Eltern leisten einkommensabhängige Beiträge, die teilweise die kommunalen Kosten abfedern.

 

Verantwortung der Stadt Bergisch Gladbach

 

Die Situation beim OGS-Ausbau ist nicht nur ein organisatorisches Problem, sie zeigt strukturelle Defizite in der lokalen Kommunalpolitik. Eltern, deren Kinder keinen Platz erhalten, werden von den Schulen zynisch auf den Rechtsweg  verwiesen, mit der Aussage: „Wenn Sie leer ausgehen, müssen Sie eben klagen.“ Das bedeutet über finanzielle Mittel verfügt und sich anwaltliche Unterstützung leisten kann, setzt sich durch, während andere Familien außen vor bleiben. Die Reichen werden also zu ihrem Recht kommen können, während Kinder aus Durchschnittsfamilien oder Familien mit wenig Geld auf der Strecke bleiben werden, weil sie keine anwaltliche Betreuung haben.

 

Besonders betroffen sind Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Migrant:innen und Haushalte, in denen beide Eltern berufstätig sind. Gerade diese Kinder profitieren besonders von der OGS: Sie ermöglicht Lernzeiten, individuelle Förderung, soziale und kulturelle Angebote und trägt wesentlich zur Chancengleichheit bei. Wer keinen Zugang erhält, wird strukturell benachteiligt. 

 

Die Schuldzuweisungen zwischen Land und Kommunen verschleiern die Verantwortung. Schulleitungen sind Teil der Verwaltung und nur für organisatorische Abläufe vor Ort verantwortlich. Die Stadt als Schulträger spielt eine zentrale Rollen und sie kann sich der Verantwortung nicht entziehen. In NRW organisieren die Kommunen die OGS, das Land stellt rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermittel bereit, und Eltern leisten einkommensabhängige Beiträge. Viele Städte, darunter Bergisch Gladbach, haben den OGS-Ausbau in den vergangenen Jahren nicht konsequent geplant, Fördermittel nicht vollständig genutzt und ausgeschöpft und Kapazitäten nicht ausreichend geschaffen. 

 

Hinzu kommt die mangelhafte Finanzierung der Kommunen, die oft nicht genug Mittel für Gebäude, Personal oder zusätzliche Plätze bereitstellen.

 

Die OGS ist kein reines Betreuungsangebot, sondern ein wesentlicher Teil der schulischen Bildung und Erziehung. Sie ergänzt den Unterricht durch Förderangebote, Lernzeiten, soziale und kulturelle Projekte und trägt entscheidend zur persönlichen Entwicklung der Kinder bei. Das Versagen beim Ausbau wirkt sich direkt auf die Bildungschancen aus.

 

Scharfe Kritik an CDU und Grünen in der Landesregierung NRW

 

Die aktuelle Lage zeigt auch das Versagen der Landesregierung. CDU und Grüne tragen als Regierungsparteien in NRW die Verantwortung dafür, dass die gesetzlich garantierten Ganztagsplätze nicht ausreichend finanziert und flächendeckend bereitgestellt werden. Jahrelang hätten sie die Kommunen mit den notwendigen Mitteln ausstatten können, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tatsächlich umzusetzen – getan haben sie es leider nicht, obwohl es in den Wahlkämpfen den Bürger:innen immer versprochen wurde. Am Ende bleibt, dass die Kommunen und auch die Stadt Bergisch Gladbach zwar bezahlen solle, aber zu wenig Mittel von Bund und Ländern für ihre Aufgaben zur Verfügung gestellt bekommen. Statt die Kommunen ausreichend zu unterstützen, bleiben sie hinter bürokratischen Regeln und Fördervorgaben zurück und überlassen den Städten die Verantwortung für die Versorgungslücken.


CDU und Grüne setzen damit die Familien unter Druck: Der Rechtsanspruch wird de facto zur leeren Versprechung, weil die Finanzierung der OGS unzureichend ist und der Ausbau nicht flächendeckend umgesetzt wird. Dieses Verhalten ist scheinheilig und verantwortungslos: Die Landesregierung redet von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit, liefert aber weder die Mittel noch die politische Durchsetzungskraft, um den Anspruch auf Ganztagsbetreuung sicherzustellen.

 

Wer Chancengleichheit ernst nimmt, muss jetzt handeln, nicht nur Wahlkampfplakate aufhängen. Es reicht nicht, die Verantwortung auf die Kommunen abzuwälzen – die Landesregierung ist in der Pflicht, die Mittel bereitzustellen, Personal zu sichern und den Ausbau verbindlich zu gewährleisten. Kinder der Familien, die am dringendsten auf OGS-Plätze angewiesen sind, dürfen nicht länger die Leidtragenden politischen Versagens sein.

 

Fazit und Forderungen

 

Der Rechtsanspruch scheitert nicht abstrakt „am System“, sondern konkret auch an Verwaltung und Politik im Land und vor Ort. Wer Verantwortung trägt, kann sie nicht einfach weiterreichen. Das Wegducken der Kommunen und die unzureichende Finanzierung sind respektlos gegenüber den Familien, deren Kindern der gesetzlich zugesicherte Platz verweigert wird.

 

Eine Staat und eine Verwaltung, die sich hinter Bürokratiedeutsch und Gerichtsverfahren verstecken, produzieren Ungleichheit – sie verwalten sie nicht nur, sie verschärfen sie. Das ist alarmierend. 

 

Der neue Bürgermeister von Bergisch Gladbach sollte den OGS-Ausbau zur Chefsache machen, unzureichende Kapazitäten kurzfristig ausgleichen und Familien, deren Kinder abgelehnt werden, eine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wer Wahlkampf mit „Chancengleichheit“ macht, muss dies auch umsetzen. Wer den Zugang zu Bildung und Betreuung vom Einkommen oder der Herkunft abhängig macht, schafft keine Chancen – er zerstört sie.

 

Tomás M. Santillán
Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach, Die Linke

 

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