2.500 Euro, ein Geldkuvert und eine Überweisung mit viele Fragen

CDU Rheinisch-Bergischer Kreis weiter unter Druck

Alle Fakten, Anzeigen und Forderungen – Eine Chronik Fall Bosbach

Presseinformation:

Die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis und Caroline Bosbach MdB stehen im Zentrum schwerer Vorwürfe. Im Raum stehen neben der Ermittlungen wegen eines Anfangsverdacht des Betrug auch eine Anzeige wegen unzulässige Barspende und eine nachträgliche Verschleierung und Überweisung als Spende "Umdeklarierung" sowie ein möglicherweise ein Spendenzuschuss in Höhe von 1.125 Euro aus der Bundeskasse. 

 

Nach Ansicht von Tomás M. Santillán, Stadtratsmitglied der Partei Die Linke in Bergisch Gladbach, deutet vieles auf ein mögliches System zur Umgehung des Parteiengesetzes hin. Santillán hat hierzu zwei aufeinander aufbauende Anzeigen gestellt – beim Bundestagspräsidenten und bei der Staatsanwaltschaft Köln. Die folgende Chronik fasst die bekannten Fakten und Schritte zusammen.

 

1. Erste Anzeige – 2. November 2025

Am 2. November 2025 reichte Santillán Anzeige gegen die CDU Rheinisch-Bergischer Kreis ein. Der Vorwurf: Die Partei soll eine Barspende über 2.500 Euro über ihre damalige Bundestagskandidatin Caroline Bosbach (CDU) angenommen haben – ohne die gesetzlich vorgeschriebene Meldung gemäß § 25 Parteiengesetz (PartG). Nachträglich wurde der Vorgang offenbar durch eine Überweisung als „Spende“ verschleiert. Das Geld soll im Wahlkampf verwendet worden sein, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

 

2. Ergänzung – 12. November 2025: Der Zuschuss-Skandal

Eine zweite Anzeige betrifft den finanziellen Kreislauf, der möglicherweise durch diese Transaktion ausgelöst wurde: 

Ergebnis:

Aus 2.500 € Parteigeld würden 3.625 €, davon 1.125 € aus Steuermitteln gemäß § 18 PartG (staatliche Teilfinanzierung der Parteien 0,45 € pro 1 € Spende). Santillán sieht darin ein mögliches „Kreislaufgeschäft“, durch das Parteien ihre staatlichen Zuschüsse künstlich erhöhen könnten.

 

3. Belege aus der Presse

Kölner Stadt-Anzeiger, 3. November 2025: „Das Geld soll in der heißen Wahlkampfphase für eine Barkasse genutzt worden sein – etwa für Tankkosten oder Verpflegung an Wahlkampfständen.“ → Dies bestätigt, dass es sich um eine Wahlkampfspende gehandelt hat.

 

In-GL.de, 28. Juli 2025 (Anwälte von Bosbach): „Frau Bosbach habe kein Geld von der CDU erhalten, sondern von einer Privatperson – aus privaten Mitteln.“ → Diese Darstellung widerspricht der Version der CDU und wirft weitere Fragen auf.

 

4. Mögliche rechtliche Konsequenzen 

5. Notwendige Konsequenzen

  1. Sofortige Sperrung der 1.125 € Zuschüsse durch CDU und Bundestag
  2. Unabhängige Prüfung durch den Bundesrechnungshof
  3. Vollständige Offenlegung aller CDU-Spenden aus dem Jahr 2025
  4. Gesetzesänderung: Keine staatlichen Zuschüsse für Spenden, die aus Parteimitteln stammen oder rückfließen (innerhalb von 12 Monaten)
  5. Rücktritt von Caroline Bosbach, falls sich die Vorwürfe bestätigen

Tomás M. Santillán kritisiert die CDU scharf, denn seit Monaten verdunkelt sie die Angelegenheit, statt endlich aufzuklären: „Die CDU verwandelt öffentliches Geld in Parteivermögen – möglicherweise durch eine unzulässige Spende. Während Kitas schließen und Rentner um jeden Cent kämpfen, kassiert die CDU 1.125 Euro aus Steuermitteln mit einen Trick.  Das ist kein Versehen, sondern ein Missbrauch des Parteiengesetzes. Transparenz jetzt – oder Rücktritt!“

 

 

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