Für eine politische Kultur der Solidarität!

In einem Diskussionspapier machen fünf aktive Mitglieder aus Bergisch Gladbach Vorschläge, wie DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis die politische Zusammenarbeit zukünftig besser gestaltet werden kann.

Zur Zukunft des Kreisverbands DIE LINKE. Rheinisch-Bergischer Kreis

Wir stärken die inhaltliche und politische Arbeit der Partei.
Statt sich „gegenseitig die Köpfe einzuschlagen“, um das Ego zu befriedigen, wollen wir über Inhalte und politische Ziele streiten. Das Mobbing gegen aktive GenossInnen, die sachliche oder politische Kritik üben, muss aufhören! Es gibt unterschiedliche Positionen und Herangehensweisen. Wir wollen diese miteinander diskutieren und können einen gemeinsamen Weg finden, wie wir diese miteinander verbinden. ... hier weiterlesen >

  1. Der Kreisverband erarbeitet gemeinsam mit den Mitgliedern ein Arbeitsprogramm, welches die Perspektiven und Aufgaben für die nächsten zwei Jahre festlegt. Bei der Vorbereitung durch den Kreisvorstand werden alle Mitglieder zu den Vorstandssitzungen eingeladen, um mitzudiskutieren, denn am Ende soll dieses Programm von allen Mitgliedern umgesetzt werden. Hier werden Kompromisse gesucht und gemeinsame Ziele definiert. Ziele und Aufgaben für die nächsten zwei Jahre können sein:  Kampagne „Das muss drin sein!“, Kampf gegen TTIP & CETA, Rassismus, Bürgermeisterwahlen 2015, Landtagswahl 2016, Landratswahl, LINKE-Büro, Mitgliederwerbung, Aufbau OVs, Bildungsarbeit, Frauenförderung, Aufbau Linksjugend, Sozial- und Bürgerberatung, Kontakt Landesverband und Basisorganisationen, etc. Für alle Themen werden im Kreisvorstand Verantwortliche festgelegt. Alle Verantwortlichen berichten regelmäßig über den Stand ihrer Arbeit und sind der Mitgliederversammlung (MV) rechenschaftspflichtig. Der Vorstand legt zum Arbeitsprogramm einen jährlichen Bericht vor und veröffentlicht dieses auf der Webseite.

  2. Der Kreisverband erarbeitet eine eigene Satzung und bildet dazu einen parteiöffentlichen Arbeitskreis). Die Satzung des Kreisverbands muss die Basisorganisationen und Ortsverbände einbeziehen, denn innerhalb des Kreisverbands gibt es nur eine Gruppe, die sich ein Statut gegeben hat (Basisgruppe „fraktionslos“ in Berg. Gladbach).  
    Die Erstellung eines Statuts und Satzung in den Basisorganisationen legt die demokratische Arbeitsweise fest und schafft so Transparenz, auch für diejenigen, die nicht direkt mitarbeiten. Alle Satzungen und Statute werden auf der Webseite des Kreisverbands veröffentlicht. 

  3. Freie Vorstandspositionen werden bei der nächsten MV nachgewählt.

    Finanzen
  4. Der Kreisverband erarbeitet mit den Mitgliedern ein Budget, legt dieses der MV zu Abstimmung vor und veröffentlicht dieses auf der Webseite.

  5. Alle Aufwendungen der Mitglieder, welche durch die Partei veranlasst wurden, werden den Mitgliedern zeitnah und unbürokratisch erstattet. Jedes Mitglied hat darauf Anspruch.

  6. Der Kreisvorstand wirkt gemeinsam mit dem Landesverband darauf hin, dass alle Mitglieder eine Spendenquittung für ihre Mitgliedsbeiträge und ihre Spenden erhalten.

    Mitarbeit:
  7. Alle Mitglieder haben zu jedem Zeitpunkt das Recht Anträge zu jedem Thema an den Vorstand und die MV zu stellen. Diese werden gemäß §29 Satzung behandelt und die Mitglieder werden über den Verlauf und den Beschluss zeitnah informiert. Alle Anträge werden unter Einhaltung der Frist an die Mitglieder des Vorstands oder der MV versendet und auf die Tagesordnung gesetzt. Alle Anträge werden mit der Einladung auf der Webseite veröffentlicht.

  8. Der Kreisverband führt regelmäßig Mitgliederversammlungen MV durch. Diese sind mindestens 6x pro Jahr und 1x pro Quartal. Dabei achtet der Vorstand gemeinsam darauf, dass die Fristen eingehalten werden und Formfehler vermieden werden und dass alle Anträge der Mitglieder berücksichtigt werden.

  9. Der Vorstand führt 10 Vorstandssitzungen im Jahr durch und tagt pro Quartal mindestens 2x. Alle Vorstandssitzungen sind parteiöffentlich. Über Termin und Ort werden die Mitglieder bei den Mitgliederversammlungen und über die Webseite informiert.
     
  10. Alle neuen Aufgaben und Abweichungen vom Arbeitsprogramm, wie die Bildung von neuen Arbeitskreisen oder neue Kampagnen werden mit der MV abgestimmt. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, sich an allen Arbeitskreisen zu beteiligen und verantwortlich mitzuarbeiten.

  11. Alle Treffen der Arbeitskreise sind öffentlich und die Termine werden auf der Webseite und bei der Mitgliederversammlung veröffentlicht. Es gibt keine Closed-Shops oder Geheimtreffen aus denen einzelne Mitglieder ausgeschlossen werden können.

    Wir sind transparent und bieten Mitsprachemöglichkeiten.
    Wir schaffen mehr Anknüpfungspunkte und Möglichkeiten, bei denen alle mitmachen können. Alle müssen vorher gefragt und mitgenommen werden, statt sie vor fertige Entscheidungen zu setzen. Wir wollen mehr statt weniger Diskussion! 
    Alle Mitglieder müssen umfassend informiert werden, um sie in den Stand zu versetzen, dass sie nicht nur zuhören mitarbeiten  können, sondern auch mitentscheiden können. Wir sind kein Geheimbund.

    Transparenz:
  12. Für jede Mitgliederversammlung ist der Tagesordnung „Berichte aus den Ortsverbänden, den Fraktionen und von den Mandatsträgern“ obligatorisch. Unter diesem Tagesordnungspunkt berichten die Stadtratsfraktionen von ihrer Arbeit. Einmal pro Jahr legen diese einen Bericht vor, der auch auf der Webseite veröffentlicht wird.

  13. Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich und jedes Mitglied bekommt Rederecht.

  14. Der Kreisvorstand veröffentlicht spätesten 10 Tage vor seiner Sitzung eine Einladung mit Tagesordnung für die Vorstandsitzung auf der Webseite, um so allen  Mitgliedern, die sich  zu beteiligen wollen, die Möglichkeit zu geben sich vorher darauf vorzubereiten.

  15. Der Vorstand erstellt für jede Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung eine Niederschrift, welche zeitnah auf der Webseite veröffentlicht wird.

  16. Der Vorstand antwortet zeitnah auf Anfragen aller Mitglieder und lädt die gegebenenfalls ein.

    Wir fördern eine Kultur der Solidarität und des gegenseitigen Respekts.
    Es darf nicht sein, dass Mitglieder und KandidatInnen unwidersprochen beschimpft und gemobbt werden. Solche Konflikte gehören auf den Tisch und man darf auch nicht so tun, als wäre das alles nicht so schlimm, um der Aussprache oder Entscheidung auszuweichen. Wir müssen das offen diskutieren und entschlossen angehen, um eine Einigung zu erzielen und die Menschen an einen Tisch zu bringen, statt sich zu entzweien.   

  17. Die Partei duldet keine Bedrohungen, Beleidigungen oder Mobbing. Sexistische, rassistische oder gewalttätige Angriffe aus der eigenen Partei werden sanktioniert.

  18. Der Vorstand bezieht zeitnah und parteiöffentlich Stellung zu Übergriffen und soldarisiert sich mit den Opfern. Der Vorstand fordert die Fraktionen auf, die Sanktionen umzusetzen.

  19. Der Kreisverband bildet eine Schieds- und Schlichtungskommission, an der aus allen Basisorganisationen Vertreter gewählt werden sollten, die nicht im Vorstand sein dürfen.

    Demokratische Beschlüsse und Wahlen werden respektiert und umgesetzt.
    Wer das Gegenteil von dem tut was demokratisch beschlossen wurde und wer wissentlich gegen die Satzung verstößt oder diese nicht anwendet, hat in einer demokratisch-sozialistischen Partei nichts zu suchen.
    Es darf nicht sein, dass eine kleine Mehrheit gegen eine große Minderheit „durchzieht“ und diese ständig überstimmt, statt den Kompromiss und die Zusammenarbeit zu suchen. Wir werden auf die Gemeinsamkeiten und die Stärken der Mitglieder setzen und diese zusammenführen. Wir sind eine bunte Partei und arbeiten mit allen Genossinnen und Genossen zusammen, die sich zum Parteiprogramm bekennen und nicht nur wegen finanzieller Interessen eingetreten sind. Wir schließen niemanden von der Zusammenarbeit aus, auch wenn wir unterschiedliche Meinungen haben. Unsere Stärke ist die Solidarität.  
    Die offenen oder versteckten Austrittsdrohungen müssen aufhören, denn sie sind nicht nur unsolidarisch, sondern widersprechen den demokratischen Grundsätzen unserer Partei.

    Innerparteiliche Demokratie:
  20. Alle Beschlüsse der MV und des Vorstands, die nicht gegen geltendes Recht oder die Satzung verstoßen, werden zeitnah und umgehend von Vorstand und dem zuständigen Vorstandsmitglied umgesetzt. Eine Verzögerung oder entgegengesetztes Verhalten stellt einen elementaren Verstoß gegen demokratische Grundprinzipien der Partei da.
      
  21. Alle Vorgänge auf Mitgliederversammlungen und in Vorstandssitzungen müssen erklärt werden. Dafür verwendet der Kreisverband „leichte Sprache“.

  22. Die innerparteiliche Bildung wird elementarerer Bestandteil der Vorstandsarbeit. Die Mitglieder sollen dazu befähigt werden mitarbeiten zu können, um gegebenenfalls auch Verantwortung zu übernehmen. Der Kreisverband bewirbt die Neumitgliederseminare und erstattet den neuen Mitgliedern die Aufwendungen, die sie dafür haben.

    DIE LINKE ist eine Mitgliederpartei und keine Partei aus Mandatsträgern und Sachkundigen Bürgern.
    Die Fraktionen sind eine wichtiger Teil der politischen Arbeit, aber sie dürfen nicht die Arbeit der Partei bestimmen und dominieren. Es muss umgekehrt sein, denn die Partei will darüber bestimmen, was die Fraktionen in den Räten und im Kreistag umsetzen sollen.   
    Wir brauchen mehr eigenständige Parteiarbeit. Dies gilt ganz besonders vor dem Hintergrund, dass aktive linke Mitglieder von der Mitarbeit in den Fraktionen ausgeschlossen bleiben. Zum Teil ist die Parteiarbeit vollständig zu erliegen gekommen weil man sich auf Arbeit in den Räten und im Kreistag gestürzt hat. Damit wurde die innerparteiliche Demokratie und inhaltliche Arbeit geschwächt. Eine offene und demokratische Parteiarbeit ist in einigen Bereichen sogar völlig beendet worden, denn nicht alle aktiven Mitglieder arbeiten in den Fraktionen mit, während  anderen dafür Geld bekommen.

    Fraktionen und Mandatsträger:
  23. Alle Angelegenheiten der Fraktionen sind auch Angelegenheiten der Partei.

  24. Die Mitgliederversammlungen der Partei bestimmen die Arbeit der Fraktionen und Einzelratsmitglieder. Die MV übt ein imperatives Mandat auf sie aus.

  25. Die Fraktionen beantworten zeitnah alle Anfragen der Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt besonders für die Anfragen aus der Mitgliedschaft. Gegebenenfalls werden diese zur Beratung eingeladen.

  26. Alle Kommunalfraktionen geben sich ein Statut, welches sich an dem basisdemokratischen Muster des KoPoFo orientiert und veröffentlichen dieses auf der Webseite des KVs. Bisher hat sich schon die Fraktion in Wermelskirchen und die Basisgruppe „fraktionslos“ Bergisch Gladbach ein Statut gegeben.

  27. Alle Kommunalfraktionen veröffentlichen die Termine und Ort der Sitzungen und AKs auf der Webseite des KV.

  28. Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit an allen Sitzungen der Fraktionen und deren AKs teilzunehmen.

  29. Kein Mitglied wird von der Mitarbeit in den Fraktionen, Arbeitskreisen oder Vorstandsgremien der Partei ausgeschlossen. Alle Mitglieder erhalten Rederecht und können dort jederzeit mitarbeiten. Dies gilt insbesondere für die KandidatInnen (auch parteilose), die zur Wahl angetreten sind und damit zum Wahlerfolg beigetragen haben.

    Für eine neue soziale Idee!

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