Das Kölner Verwaltungsgericht hat die "temporäre" Fußgängerzone, die seit Oktober 2024 in der Bensberger Schloßstraße eingerichtet wurde, für rechtswidrig erklärt. Dieses Urteil stößt
insbesondere bei den örtlichen Händlern auf Zustimmung, denn die hatten die bestehende Maßnahme stark kritisiert, da sie den Zugang für Kunden und Lieferanten erschwerte und ihre ohnehin
schwierige Lage durch jahrelange Bauarbeiten verschärfte.
Grundlage der Entscheidung war eine Klage eines Unternehmers und Kommunalpolitikers aus Bergisch Gladbach, die die Stadt verpflichtet, die entsprechenden Verkehrszeichen zu entfernen.
Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete:
1. Die Vollsperrung in der Bensberger
Schloßstraße kommt zurück
2. In der Bensberger Schloßstraße herrschen vor der Vollsperrung gemischte Gefühle
** Kommentar:
Populismus und Egoismus treffen auf Inkompetenz und Aktionismus
Die jetzige Situation in der Schloßstraße Bensberg ist seit Jahren von grotesken Widersprüchen geprägt. Die Einrichtung einer temporären Fußgängerzone entlarvt die Hilflosigkeit der Verantwortlichen, den populistischen Aktionismus und offenbart handwerkliche Fehler sowie Verstrickungen. Der Höhepunkt: Die Klage eines egoistischen gewerbetreibenden Kommunalpolitikers, der letztlich genau das Gegenteil dessen erreicht hat, was er eigentlich wollte.
Die Absurdität der Umsetzung
Trotz der gut sichtbaren Verbots- und Warnschilder fuhren weiterhin zahlreiche Autofahrerinnen durch die Schloßstraße – und parkten sogar in der "temporären Fußgängerzone". Die Verwaltung rechtfertigt die "temporäre Fußgängerzone" und die jetzt kommende Vollsperrung mit fehlenden sicheren Wendemöglichkeiten, übersah jedoch auch schon im Oktober, dass bereits vor den Schildern für die "temporäre Fußgängerzone" keine sichere oder ausreichende Möglichkeit zum Wenden existierte. Anlieger*innen und Besucher*innen konnten nur ungläubig zusehen. Die Straße wurde erst 50 Meter hinter der Kreuzung gesperrt, wo auch keine gute Wendemöglichkeit vorhanden ist.
Eine berechtigte Frage: Warum wurden die Schilder nicht so platziert, dass eine Umfahrung ohne Probleme möglich gewesen wäre? Stattdessen blieben viele Autofahrer*innen mangels Alternativen
gezwungen, „durchzufahren“. Doch selbst ohne diesen „Schildbürgerstreich“ wäre die Klage wohl erhoben worden.
Mehr als nur Stadtentwicklung?
Es scheint, dass hier nicht nur die Stadtentwicklung im Fokus steht. Kunden haben längst „mit den Füßen abgestimmt“, während Gewerbetreibende, die sonst nach weniger staatlichem Eingriff rufen, immer wieder auf kostspielige Maßnahmen aus städtischen Mitteln drängen. Ein teures Spiel mit öffentlichen Geldern und zahlreichen Maßnahmen, die bisher nur wenig vom erhofften Erfolg brachten.
Verzögerungen und Versagen
Eine Hauptursache für die erneute Vollsperrung der Schloßstraße sind die langwierigen Verzögerungen bei der Umsetzung und Bau der Umgestaltungspläne. Verantwortliche schieben sich gegenseitig die Schuld zu, obwohl das Konzept mit dem Einzelhandel ausführlich abgestimmt ist und die lange Bauphase für alle Akteure absehbar gewesen war und ist. Das Hin und Her, welches schließlich in der „temporären Fußgängerzone“ gipfelte, wirkt wie ein Paradebeispiel für handwerkliche Fehler und mangelnde Kompetenz.
Wirkungslosigkeit der Maßnahmen
Die zahlreichen Maßnahmen – Bauprojekte, Parkplatzmanagement, Minibuslinie, etc. – haben bisher kaum Wirkung gezeigt. Während globale Entwicklungen im Handel und Mobilitätsveränderungen ihren Anteil tragen, sind auch lokale Versäumnisse offenkundig.
Der Streit bei den Bürger*innen um die Fußgängerzone schwelt seit Jahren, demokratische Entscheidungen und Beteiligungsverfahren hin oder her. Ob das neue Konzept wirklich den Effekt bringt,
bleibt fraglich und kann erst lange nach Abschluss der Bauarbeiten beurteilt werden. Aber selbst das Bauende verzögert sich weiter und belastet die Lage.
Der Kläger und seine Motive
Der Kläger, ein Mitglied des Stadtrats, nutzt die bestehenden Konflikte für eigennützige Zwecke. Er ist bekannt für seine Klage- und Abmahnfreudigkeit. Viele Bürger*innen zweifeln daran, wie ein
solches Verhalten mit dem Gemeinwohl vereinbar ist – dem eigentlichen Anspruch eines Ratsmitglieds, für das diese sich auch verpflichten.
Die Frage drängt sich auf: Wie konnte er genug Unterstützer*innen gewinnen, um solchen Ego-Populismus durchzusetzen? Sein öffentlicher Aufruf, weitere Widersprüche gegen die Stadt einzureichen, unterstreicht diesen Eindruck, dass es nicht um konstruktive Ideen für die Verbesserung der allgemeinen Situation, sondern um rücksichtslose politische Verantwortungslosigkeit und gezielte Provokation geht.
irritierend bleibt, dass offenbar einige Händler die Klage des Polit-Hasardeurs und das Urteil befürworten, was einen freundlichen Umgangston und gemeinsame Lösungsansätze zukünftig
möglicherweise erschweren könnte.
Verantwortung der Stadtverwaltung
Auch die Stadtverwaltung, der Bürgermeister und der Stadtrat müssen sich kritischen Fragen gefallen lassen. Dass das Verwaltungsgericht die Maßnahme der „temporären Fußgängerzone“ als rechtlich unbegründet erklärte, ist eine deutliche Schlappe und eine teure Klatsche für die Verantwortlichen im Rathaus. Offenbar wurden hier unausgereifte Pläne überhastet und inkompetent umgesetzt und gegen geltendes Recht durchgesetzt.
Die Fußgängerzone war über Monate hinweg kaum mehr als ein großer Parkplatz – ein Armutszeugnis für die Stadt.
Dieses willkürliche und selbstherrliche Vorgehen der Ordnungsbehörde kennen wir schon aus anderen Erfahrungen und Vorgängen. Dennoch blieben personelle Konsequenzen in der Ordnungsbehörde bisher
aus. Ein Zeichen dafür, dass dringend eine andere Führung benötigt wird, um den Filz in den Griff und Geldverschwendung zu bekommen.
Fazit:
Die harte Sperrung mit Schranke, die nun eingeführt werden soll, ist juristisch und verkehrstechnisch nachvollziehbar, doch der gesamte Vorgang bleibt ein peinliches Spektakel und teure
Provinzposse, die die Steuerzahler*innen finanzieren müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen alle Beteiligten schlecht da – die Verwaltung, die Gewerbetreibenden, der Kläger und wir als
Bürger*innen. Der nächste Akt in diesem Trauerspiels inkl. neuer Klagen kündigen sich aber leider schon an.
Stattdessen muss es uns allen in der Stadtentwicklung Bensberg darum gehen, nachhaltige und wirksame Lösungen zu finden und durchzuführen, mit denen allen gut leben können, welche Arbeitsplätze
sichern und die Kunden und Gewerbetreibenden zufriedenstellen. Ein Gegeneinander hilft hier nicht weiter. Es geht nur zusammen!
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